Das ändert sich 2023
Von Altersvorsorge bis Zeiterfassung – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Deutschlandticket. Mit einer Monatsfahrkarte für 49 Euro sollen Abonnenten den gesamten deutschen Nahverkehr nutzen dürfen. Das Abo wird monatlich kündbar sein. Anvisiert wird der 1. April. | Foto:  Pixabay/Pexels
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  • Deutschlandticket. Mit einer Monatsfahrkarte für 49 Euro sollen Abonnenten den gesamten deutschen Nahverkehr nutzen dürfen. Das Abo wird monatlich kündbar sein. Anvisiert wird der 1. April.
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Das Jahr 2023 bringt wieder viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Vorhaben und Neuregelungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.

Altersvorsorge I. Bis 26 528 Euro können Rentenbeiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, ansetzbar sind davon 100 Prozent – 2022 waren es noch 94 Prozent.

Altersvorsorge II. Der steuerliche Förderbetrag für betriebliche Vorsorgen erhöht sich von 564 auf 584 Euro (außer Pauschalmodelle) und der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich.

Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen wird, steigt von 2,4 auf 2,6 Prozent.

Ausbildungsfreibetrag. Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird der Freibetrag von 924 auf 1200 Euro/Jahr angehoben.

Ausbildungsvergütung. Auszubildende erhalten für ab Januar 2020 abgeschlossene Verträge im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 620 Euro, im zweiten Jahr 731 Euro, im dritten Jahr 837 Euro und im vierten Jahr 868 Euro.

Autogas (LPG). Die Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Laut ADAC sind die Steuern aber günstiger als für Benzin oder Diesel.

Bemessungsgrenzen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigt sie im Westen von 7050 auf 7300 Euro/Monat und im Osten von 6750 auf 7100 Euro/Monat, für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie bei 4987,50 Euro/Monat. Die Versicherungspflicht in der GKV gilt bis 5550 Euro/Monat.

Bundesgesetzblatt. Die gedruckte Fassung wird abgeschafft. Künftig beschlossene Gesetze werden mit Veröffentlichung im Internet verbindlich. Der Schritt soll Bekanntmachungen beschleunigen und den Zugang erleichtern.

Bürgergeld. Die als "Hartz IV" bekannte Grundsicherung wird umbenannt und reformiert. Der Regelsatz soll von 449 auf 502 Euro, für volljährige Partner von 404 auf 451 Euro steigen. Details auf buerger-geld.org.

Deutschlandticket. Mit einer Monatsfahrkarte für 49 Euro sollen Abonnenten den gesamten deutschen Nahverkehr nutzen dürfen. Das Abo wird monatlich kündbar sein. Anvisiert wird der 1. April.

EEG-Umlage. Die seit 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende Umlage laut Erneuerbare-Energien-Gesetz bei Gas, Strom und Co. wird endgültig abgeschafft.

Elektroautos. Es gibt keine staatliche Kaufförderung mehr für Plug-in-Hybride. Für Pkws mit reinem Elektroantrieb zahlt der Staat eine reduzierte Prämie von bis zu 4500 Euro. Ab September gilt das Angebot nur noch für Privatpersonen.

Energiepreisbremse. Die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme sollen voraussichtlich ab März und rückwirkend zum Januar für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs bis April 2024 gedeckelt werden. Aktueller Stand: bwurl.de/energiepreisbremse.

Entgeltpunkte. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung zur Bestimmung der Entgeltpunkte wird vorläufig auf 43 142 Euro im Jahr (2022: 38 901 Euro) festgesetzt.

Euro-6-Norm. Ab 1. September dürfen Typgenehmigungen von Modell-Baureihen nur noch erteilt werden, wenn die neuen Parameter eingehalten werden können („Euro-6e-Norm“).

Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag (gilt auch als Existenzminimum) wird um 561 Euro auf 10 908 Euro (21 816 Euro für Verheiratete) angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert.

Führerschein. Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19. Januar gegen einen im Scheckkartenformat umtauschen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch ein Jahr länger Zeit.

Gastronomie. Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert. Gaststättenverbände fordern, dass auch die Mehrwertsteuer auf Getränke abgesenkt wird.

Gebäudeenergiegesetz. Neu errichtete Gebäude müssen den Effizienzhausstandard EH-55 erfüllen, bis 2025 der EH-40 zum gesetzlichen Neubaustandard wird (bwurl.de/geg).

Geldanlage. Bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten in der EU werden nun als nachhaltig eingestuft. Wer Gas- und Kernenergie ablehnt, kann dank mehr Transparenz von der Investition Abstand nehmen.

Heizkostenzuschuss. Bafög-Empfänger mit eigenem Wohnsitz haben bereits 230 Euro erhalten und sollen einen weiteren Zuschuss in Höhe von 345 Euro bekommen. Außerdem ist für alle Studenten und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro geplant.

Hinzuverdienstgrenze. Diese entfällt bei vorgezogenen Altersrenten und wird bei teilweiser Erwerbsminderung deutlich angehoben. Die individuelle Grenze wird vom Rentenversicherungsträger errechnet.

Homeoffice. Eine Pauschale von fünf Euro/Tag wird nun für 200 (vorher 120) Tage gewährt. So können selbst für die heimische Arbeitsecke bis zu 1000 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden.

HU-Plaketten. Fahrzeughalter mit rosafarbener Plakette auf dem Kennzeichen müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine orange Plakette, die bis 2025 gültig ist.

Hundesteuer. Die Geltungsdauer der Steuermarken "2016-2022" wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, Grund ist die geplante Änderung des Hundesteuergesetzes. Details auf bwurl.de/hundesteuer.

Inflationsausgleichsbonus. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen steuer- und sozialabgabenfreien Gehaltszuschuss – einmalig oder in Teilbeträgen bis Ende 2024 – von bis zu 3000 Euro zahlen.

Kapitalanlagen I. Der Sparerpauschbetrag für Kapitaleinkünfte erhöht sich von 801 auf 1000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1602 auf 2000 Euro.

Kapitalanlagen II. Bei einer Zusammenveranlagung sollen Ehepartner ihre Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen ab Veranlagungszeitraum 2022 verrechnen können.

Kindergeld. Für jedes Kind gibt es künftig einheitlich 250 Euro/Monat. Für das erste und zweite Kind sind es 31 Euro mehr als bisher und beim dritten Kind 25 Euro mehr. Der Freibetrag steigt um 404 Euro auf 8952 Euro.

Kinderzuschlag. Eltern, die ihre Familien nicht mit ihrem Einkommen finanzieren können, sollen von der Familienkasse einen Zuschlag von bis zu 250 Euro/Monat erhalten. Check auf bwurl.de/kiz-lotse.

Klimaschutz-Abgabe I. Für jede Tonne Kohlendioxid (CO₂) kassiert der Staat aktuell 30 Euro. Die für 2023 geplante Erhöhung um fünf Euro/Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr verschoben.

Klimaschutz-Abgabe II. Vermieter müssen sich künftig – bei emissionsreichen Gebäuden bis zu 95 Prozent – an der bislang vom Mieter zu zahlenden CO₂-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas beteiligen.

Krankenschein. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) wird vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber können diese nur noch elektronisch bei den Kassen abrufen. Patienten müssen den "gelben Schein" nicht mehr selbst verschicken.

Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt für Privatversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro für die Pflegepflichtversicherung.

Leuchtstofflampen. In der EU dürfen Leuchtmittel wie Halogen- und Energiesparlampen bis hin zu klassischen Leuchtstoffröhren, die Quecksilber enthalten, nicht mehr produziert werden. Diese Lichtquellen dürfen aber weiterhin gekauft und verwendet werden. Details auf bwurl.de/lampenausstieg.

Lieferkettengesetz. Im Kampf gegen Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit müssen Firmen ab 3000 Mitarbeitern die Menschenrechtsstandards über die Grenzen Deutschlands hinweg einhalten. Details auf bwurl.de/lieferkettengesetz.

Mehrwegverpackungen. Restaurants, Bistros und Cafés sollen für das Liefer- und To-go-Geschäft Alternativen zu Einwegmaterialien anbieten, Kleinstunternehmen wie Imbisse zumindest die Mitnahme in mitgebrachten Behältern ermöglichen. Infos auf www.bmuv.de/weniger-ist-mehr.

Minijob. Mit der Anhebung der Mindestlöhne auf 12 Euro brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 wurde auch die Mini-Job-Grenze angehoben. Minijobber dürfen aktuell bis zu 520 Euro im Monat verdienen.

Midijobber. Statt maximal 1600 Euro können sie jetzt bis zu 2000 Euro verdienen, zahlen aber nur begrenzt Sozialversicherungsbeiträge mit Erwerb des vollen Rentenanspruches. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert in Höhe des halben Beitragssatzes zu zahlen.

Mindestlohn. Ab Mai erhalten Pflegehilfskräfte 13,90 Euro (vorher 13,70 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro (vorher 14,60 Euro) und Pflegefachkräfte 17,65 Euro (vorher 17,10 Euro). Eine weitere Erhöhung ist für Dezember geplant.

Pfändungsfreibetrag. Schuldner können ab Juli mit einer Erhöhung der pfandfreien Grund- als auch der Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltspflichten, rechnen. Details sollen im April bekannt gegeben werden.

Photovoltaik. Die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung für Eigenverbrauchsanlagen soll künftig entfallen, die Vergütungssätze sollen abhängig von der Anlagenleistung angehoben und die Erträge steuerfrei bleiben.

Rentenanpassung. Zum 1. Juli sollen die gesetzlichen Renten steigen – die Bezüge West werden um 4,39 Prozent, die Bezüge Ost um 5,86 Prozent angehoben.

Reparaturen. Hersteller müssen Ersatzteile, Wartungs- und Reparaturinformationen für sieben Jahre sowie gegebenenfalls Software-Updates für fünf Jahre verfügbar machen.

Sachbezugswerte. Die steuerlich relevanten Werte bei freier Kost und Logis für den Arbeitnehmer steigen von 270 auf 288, für die Unterbringung von 241 auf 265 Euro im Monat.

Spitzensteuersatz. Er liegt bei 42 Prozent und greift ab einem Einkommen von 62 827 Euro/Jahr. Die Grenze für den sogenannten Reichensteuersatz von 45 Prozent bleibt bestehen.

Steuer-ID. Im Laufe des Jahres soll ein direkter Auszahlungsweg für staatliche Zuwendungen wie Nothilfen oder Klimagelder geschaffen werden.

Tabaksteuer. Sie wird weiterhin stufenweise bis 2026 angehoben und verteuert auch Zigarren, Feinschnitt, Shishas und Liquids. Im Jahr 2023 macht das eine Packung Zigaretten (20 Stück) etwa zehn Cent (im Folgejahr weitere 15 Cent) teurer.

Tattoofarben. Nachdem 2022 für mehr als 4000 gesundheitsschädliche Substanzen EU-weit Grenzwerte eingeführt wurden, werden nun die Tattoo-Farbstoffe "Pigment Blue 15:3" und "Pigment Green 7" verboten.

Tierhaltungsform. Lebensmittel tierischer Herkunft – erstmal nur Schweinefleisch – müssen mit der Haltungsform der Tiere (Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio) gekennzeichnet werden.

Verbandsklage. Per Sammelklage können Verbraucherverbände künftig direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche an Verbraucher einklagen, ohne dass diese selbst vor Gericht ziehen müssen.

Vorsorge. Ehepartner können für sechs Monate füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden, wenn einer seine eigenen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selber regeln kann.

Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1200 Euro auf 1230 Euro. Die höhere Pauschale gilt für die Steuererklärung ab 2023.

Whistleblower. Das geplante Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeitern eine Stelle für Arbeitnehmer einrichten müssen, wo Hinweise auf rechtliche Verstöße im Unternehmen gemeldet werden können.

Wohngeld. Mieter mit geringem Einkommen erhalten einen monatlichen Zuschuss von durchschnittlich 370 Euro (vorher 180 Euro). Auch die Zugangsbedingungen sind nun besser. Individueller Check auf bwurl.de/wohngeldrechner.

Zeiterfassung. Nach dem Gerichtshof der EU hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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