DAS ÄNDERT SICH 2022
Von Altersvorsorge bis Zinsen – Was Verbraucher im neuen Jahr erwartet
Das Jahr 2022 bringt wieder viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Vorhaben und Neuregelungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.
Altersvorsorge. Bis 25 639 Euro können Rentenbeiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, ansetzbar sind davon mittlerweile 94 Prozent (im Vorjahr 92 Prozent).
Ausbildung. Für Neuverträge gilt eine Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Für das zweite, dritte und vierte Jahr gibt es Aufschläge von 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.
Bahntickets. Der Fahrkartenverkauf in Fernzügen wird eingestellt. Bislang gab es Tickets noch beim Zugpersonal in IC und ICE gegen einen Aufpreis von 17 Euro. Künftig sind Tickets nur noch im Vorverkauf oder digital in der DB-App bis zehn Minuten nach Abfahrt des Fernzugs buchbar.
Bemessungsgrenze. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen sinkt sie im Westen von 7100 auf 7050 Euro/Monat und steigt im Osten von 6700 auf 6750 Euro/Monat, für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie bei 4837,50 Euro/Monat. Die Versicherungspflicht gilt bis 5362,50 Euro/Monat.
Betriebsrente. Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge bleiben weiterhin beitragspflichtig. Kranken- und Pflegeversicherung für Pflichtversicherte werden nur für Bezüge berechnet, die über dem Freibetrag von 164,50 Euro liegen.
Beweislastumkehr. Künftig wird zwölf statt sechs Monate lang davon ausgegangen, dass ein Sachmangel schon beim Warenkauf bestand – ab sofort auch bei digitalen Produkten.
Bürgergeld. Es ersetzt Hartz IV, die Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert, die Prüfung von Vermögen und Wohnverhältnisse werden ausgesetzt. Der Regelsatz steigt zunächst, wie für Hartz VI geplant, um drei Euro/Monat, für Kinder bis 13 Jahre um zwei Euro/Monat. Weitere Leistungsverbesserungen befinden sich in Planung.
Corona-Bonus. Noch bis zum 31. März können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus zahlen – zusammen mit etwaigen Boni im Jahr 2021 maximal 1500 Euro.
Digitale Produkte. Für Software und Mediendateien, aber auch Waren mit digitalen Elementen – wie PC, Smart-TVs und Smartphones – kommt eine Update-Pflicht. Damit sollen Produkte langfristig funktionsfähig und sicher bleiben.
Drogerie. Maiglöckchenduft (Butylphenyl Methylpropional/Lilial) und weitere gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe dürfen ab März nicht mehr in Kosmetika verkauft werden.
E-Rezept. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per Smartphone – mit E-Rezept-App, elektronischer Gesundheitskarte und PIN. Alternativ kann das E-Rezept in der Arztpraxis ausgedruckt werden.
EEG-Umlage. Sie wird von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom gesenkt. Dieser Vorteil kommt aber beim Verbraucher wegen weiter steigender Energiepreisen nicht an.
Einwegpfand. Auf alle Plastikeinwegflaschen von bis zu drei Litern und Getränkedosen kommt unabhängig vom Inhalt – außer Milchgetränke – ein Pfand von 25 Cent. Es gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli. Ab 2024 gilt die Pfandpflicht auch für Plastik-#+flaschen mit Milchgetränken.
Elektroaltgeräte. Sie können bei teilnehmenden Händlern entsorgt werden. Für Waren mit mehr als 25 Zentimetern Länge gilt die Rücknahmepflicht nur bei Kauf eines Neugerätes.
Elektroautos. Neben Pkws mit reinem Elektroantrieb sollen im Laufe des Jahres nur noch Plug-in-Hybride mit elektrischer Mindestreichweite von 60 Kilometern gefördert werden. Eine Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 2030 gewährt.
Existenzminimum. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 240 auf 9984 Euro (für Verheiratete auf 19 968 Euro) angehoben. Darunterliegende Einkünfte werden nicht versteuert.
Frührentner. 2020 und 2021 durften sie 46 060 statt 6300 Euro hinzuverdienen, um Personalengpässe in der Pandemie abzufedern. Diese Sonderregelung gilt nun bis Ende 2022.
Führerschein. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19. Januar gegen einen im Scheckkartenformat umtauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit.
Grundsteuer. Grundstücke werden neu bewertet. Je nach Lage können dann auch unbebaute Grundstücke besteuert werden. In Berlin läuft der aktuelle Hebesatz von 810 Prozent noch bis Ende 2024 und muss dann neu bestimmt werden.
Haustürgeschäfte. Bei Verträgen mit Kosten ab 50 Euro, die daheim mit ungeladenen Gästen zustande kommen, ist ab 28. Mai eine Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig.
IT-Sicherheitskennzeichen. Erfüllen Geräte oder Dienste (etwa Breitbandrouter oder E-Mail-Portal) sicherheitsrelevante Produktanforderungen, können sie mit einem QR-Code gelabelt werden. Der Scan mit dem Smartphone macht eine zugehörige Produktseite des Bundesamtes für Sicherheit (BSI) mit Details verfügbar.
Kabelfernsehen. Wird das TV-Angebot des Vermieters nicht genutzt, darf es nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das gilt aber bis Ende Juni 2024 zunächst nur für Anlagen, die nach dem 1. Dezember 2021 errichtet wurden.
Kaffeefahrten. Veranstalter müssen ab 28. Mai in ihrer Werbung Pflichtangaben machen. Kostenlosen Zuwendungen und Verlosungen dürfen nicht beworben werden. Es gilt ein Verkaufsverbot für Finanzprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte.
Kinderzuschlag. Sofern nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung beschlossen wird, erhalten Familien mit geringem Einkommen 209 Euro statt 204 pro Monat und Kind zusätzlich.
Klimaschutzabgabe. Für jede Tonne Kohlendioxid (CO₂) kassiert der Staat in diesem Jahr 30 Euro. Das verteuert auch den Kraftstoff: Benzin um 8,4 und Diesel um 9,5 Cent/Liter.
Krankschreibung. Ärzte können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit Oktober 2021 digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab Juli sollen die Kassen diese digital an den Arbeitgeber weitergeben.
Ladesäulenstrom. Das Laden von Autobatterien soll auch gegen Bargeld- bzw. Kartenzahlung vor Ort ermöglicht werden. Bis Mitte 2023 sollen Betreiber ihre Säulen aufrüsten.
Laufzeitverträge. Für ab 1. März neu abgeschlossene Verträge verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat, ansonsten verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Bislang verlängerte sich der Vertrag oft um ein weiteres Jahr.
Mindeststundenlohn. Er wird von 9,60 auf 9,82 Euro und im Sommer auf mindestens 10,45 Euro angehoben. Für einzelne Branchen (wie Bau, Handwerk, Pflege) gelten höhere Mindestlöhne. Pflegefachkräfte erhalten ab 1. April mindestens 15,40 statt 15 Euro.
Minijobs. Es sind Änderungen im Meldeverfahren geplant. So soll der Arbeitgeber angeben, wie seine kurzfristige Aushilfe krankenversichert ist. Details auf www.minijob-zentrale.de.
Neurentner. Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, muss 82 Prozent seiner gesetzlichen Bruttorente versteuern. Der Freibetrag wird im Folgejahr ermittelt und gilt lebenslang.
Online-Marktplätze. Umfangreiche Informationspflichten gelten ab 22. Mai für Verkaufs- und Vergleichsportale. Alle Parameter müssen vor Vertragsabschluss einsehbar sein. Bei Tickets muss zudem der vom Veranstalter festgelegte Originalpreis genannt werden.
Online-Verträge. Sie sind meist schnell und unkompliziert geschlossen. Zum 1. Juli soll der "Kündigungsbutton" kommen und so auch Vertragskündigungen vereinfachen.
Organspende. Ab März sollen Arztpraxen informieren, zudem können unter www.organspende-register.de elektronische Spendererklärungen abgegeben oder widerrufen werden.
Pfändungsschutz. Das pfändungsfreie Guthaben kann nun über drei Monate verbraucht werden. Künftig sind auch Gemeinschaftskonten geschützt. Bei Renten, Versicherungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld gelten höhere Freigrenzen.
Pflege I. Die monatlichen Sachleistungsbezüge in der ambulanten Pflege werden um fünf Prozent erhöht (Pflegegrad 2: 724 Euro, PG 3: 1363 Euro, PG 4: 1693 Euro, PG 5: 2095 Euro).
Pflege II. Für die Kurzzeitpflege wird die Leistung um zehn Prozent auf 1774 Euro angehoben. Zusammen mit der Verhinderungspflege stehen bis zu 3386 Euro/Jahr zur Verfügung.
Pflege III. Neben dem vom Pflegegrad abhängigen Leistungsbetrag zahlt die Pflegekasse bei Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag von bis zu 70 Prozent zum Eigenanteil.
Pflegeversicherung. Der Beitragssatz bleibt bei 3,05 Prozent. Für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr erhöht sich der Zuschlag um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent.
Plastiktütenverbot. Im Einzelhandel dürfen nur noch stabile Mehrwegtüten, Taschen für Gefriergut sowie hauchdünne Beutel für Obst und Gemüse – der Umwelt zuliebe – an Kunden abgegeben werden.
Porto. Briefprodukte werden um fünf Cent teurer und kosten als Standardbrief 85 Cent, Kompaktbrief ein Euro, Großbrief 1,60 Euro und Maxibrief 2,75 Euro. Auf eine Postkarte gehören statt 60 künftig 70 Cent. Für Einschreiben Standard werden künftig 2,65 Euro berechnet.
Rentenanpassung. Zum 1. Juli sollen die gesetzlichen Renten steigen – voraussichtlich werden die Bezüge West um 5,35 Prozent, die Bezüge Ost sogar um 6,12 Prozent angehoben.
Servicenummern. Seit 1. Dezember 2021 sind die 0180er Nummern günstiger zu erreichen. Entscheidend für den gültigen Tarif ist nun die fünfte Ziffer: 0180-1 (3,9 Cent/Anruf), 0180-2 (6 Cent/Anruf), 0180-3 (9 Cent/Minute), 0180-4 (20 Cent/Anruf), 0180-5 (14 Cent/Minute), 0180-6 (20 Cent/Anruf), 0180-7 (30 Sekunden kostenlos, dann 14 Cent/Minute).
Steuererklärung 2021. Die reguläre Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt, hat Zeit bis Ende August 2023.
Telefonwerbung. Ab 28. Mai soll es einen verbesserten Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen geben. Anbieter müssen die Einwilligung dafür dokumentieren und für fünf Jahre aufbewahren.
Tattoofarben. Für mehr als 4000 gesundheitsschädliche Substanzen werden EU-weit Grenzwerte eingeführt. Viele Chemikalien sind für Tattoos und Permanent Make-up tabu.
Titanoxid. Der weiße Farbstoff verhilft Lebensmittel zu Farbe und Glanz. Nun soll der Zusatzstoff, der auch als E171 in vielen Zutatenlisten auftaucht, verboten werden – er könnte genetisches Zellmaterial verändern.
Wohngeld. Es wird nun alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst. Auch der Heizkostenzuschuss soll dieses Jahr angehoben werden.
Versicherungen. Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) für in 2022 neu abgeschlossene kapitalbildende Policen (auch Renten- und Pensionsfonds) sinkt von 0,9 auf 0,25 Prozent.
Zinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird auch in diesem Jahr an ihren Leitzins von 0,0 Prozent festhalten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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