Bürgermeisterin begrüßt Gerichtsentscheid: Auch alle Mädchen müssen schwimmen lernen
Neukölln. Alle muslimischen Schülerinnen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen – so urteilte kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
Geklagt hatten muslimische Eltern in der Schweiz. Sie hatten ihrer Tochter den gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verboten. Daraufhin sollten sie Bußgelder in Höhe von 1300 Euro zahlen. Die Richter gaben der Schule und den Behörden recht: Die Integration der Kinder sei wichtiger als der Wunsch der Eltern.
„Schwimmunterricht muss über religiöse Gebote gestellt werden“, meint auch Bürgermeisterin Giffey. Diese Auffassung müsse Neukölln und ganz Berlin deutlich vertreten, um den Schulleitungen und Lehrern den Rücken zu stärken.
Egal welchen Glaubens die Kinder seien: Das Schwimmen als Überlebenstechnik gehöre ab Klasse drei zur Schulpflicht. „Wir dürfen nicht zulassen, dass eine Generation heranwächst, die nicht schwimmen kann“, sagt Giffey.
Neukölln hat deshalb im Jahr 2015 als erster Bezirk ein besonderes Projekt auf den Weg gebracht. Weil die Hälfte der Kinder auch nach einem Jahr Unterricht sich nicht sicher über Wasser halten konnte – die höchste Rate in ganz Berlin –, wurde das Projekt „Neuköllner Schwimmbär“ gestartet.
Daran nehmen Mädchen und Jungen der zweiten Klassen teil. Das Ziel ist es, ihnen die Angst vor dem kühlen Nass zu nehmen, bevor der reguläre Unterricht beginnt. Der Erfolg kann sich sehen lassen. Giffey: „Wir haben es innerhalb eines Jahres geschafft, die Nichtschwimmerquote am Ende der dritten Klasse auf 24 Prozent zu senken.“ sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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