Bezirksamt fordert von der Krieger Grundstück GmbH Erhalt des Rundlokschuppens

Er bietet ein trauriges Bild: der Rundlokschuppen aus dem Jahre 1893. | Foto: Bernd Wähner
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Heinersdorf. Der Rundlokschuppen auf dem einstigen Bahnbetriebswerk am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf ist inzwischen eine Bauruine.

Dem Verfall des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes konnte man in den vergangenen Jahren zugucken. Da gab es erst Schmierereien, dann zerborstene Scheiben, Wildwuchs in Mauerritzen und Schäden am Dach. Und der Zustand des technischen Denkmals verschlimmert sich immer mehr.

Erworben wurde das Grundstück 2009 von Kurt Krieger. Dieser will das gesamte ehemalige Bahngelände zwischen den S-Bahnhöfen Pankow und Pankow-Heinersdorf, wie berichtet, zu einem neuen Stadtteil mit Wohnungen, Schulen, Einkaufszentrum und Möbelhäusern entwickeln. Die Krieger Grundstück GmbH (KGG) befindet sich inzwischen in einer Auseinandersetzung mit dem Bezirk zum Umgang mit dem Rundlokschuppen und den dazugehörigen Gebäuden.

Das Bezirksamt habe nämlich Anfang dieses Jahres eine sogenannte Erhaltungsanordnung gegen die KGG erlassen, erklärt die Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde, Kerstin Lindstädt, auf Anfrage der Berliner Woche. „Danach wurde die Gesellschaft verpflichtet, die Objekt- und Tragwerksplanung zur Vorbereitung der sogenannten Grundsicherungsmaßnahmen durchzuführen“, so die Denkmalschützerin. Das heißt, Dach, Außenwände und Bauwerksentwässerung sollen instand gesetzt werden.

Dieser Anordnung des Bezirksamtes gingen seit 2013 bereits mehrere Aufforderungen der Obersten Denkmalschutzbehörde, des Landesdenkmalamtes, der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Berliner Denkmalrates an den Grundstückseigentümer voraus. Deren Ziel: Der Verfall des Rundlokschuppens soll gestoppt werden.

Kerstin Lindstädt: „Anfänglich wurde das auch von Herrn Krieger zugesagt. Im Rahmen der konkreten Abstimmungen hat sich herausgestellt, dass lediglich der Baumwuchs entfernt, jedoch keine nachhaltigen Substanzsicherungen geplant wurden.“

Deshalb ließ das Landesdenkmalamt vorsorglich vor einem Jahr den Umfang und die Kosten für die Objekt- und Tragwerksplanungen ermitteln. Für alle Gebäude wurden etwa 390 000 Euro für die Bauplanung sowie rund 1,5 Millionen Euro für Grundsicherungsmaßnahmen kalkuliert. Auf Grundlage dieser Berechnungen erließ das Bezirksamt Anfang des Jahres die Erhaltungsanordnung gegen die KGG.

„Für den Fall, dass die Eigentümergesellschaft der Anordnung nicht Folge leistet, wird das Bezirksamt die Planungsleistungen im Wege der Ersatzvornahme selbst beauftragen“, so Lindstädt. Ersatzvornahme heißt, dass das Bezirksamt die nötigen Mittel zunächst selbst investiert, sie sich dann aber vom Eigentümer, notfalls mit juristischen Mitteln, zurückholen wird. Die bisher für die Planung kalkulierten Kosten von 390 000 Euro wurden von der Senatsfinanzverwaltung schon mal bereitgestellt.

Die KGG hat indes Widerspruch gegen den Anordnungsbescheid des Bezirksamtes eingelegt sowie die Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Bescheides beantragt. „Den Widerspruch prüfen wir derzeit“, sagt Kerstin Lindstädt. „Dem Antrag auf Aussetzung des sofortigen Vollzugs haben wir wegen der bestehenden Substanzgefährdung abgelehnt.“

Inzwischen benannte die KGG ein Ingenieurbüro, das die Planungen übernehmen soll. Weil es sich dabei aber nicht um einen öffentlich bestelltes Sachverständigenbüro handelt, lehnte das Bezirksamt dieses Büro ab. Es benannte seinerseits drei Büros, von denen eines die Planung übernehmen könnte.

Die KGG beantragte inzwischen „einstweiligen Rechtsschutz“ gegen die sofortige Vollziehung der Sicherungsanordnung. So ist noch offen, wie die Auseinandersetzung zwischen Bezirksamt und KGG um das technische Denkmal weitergeht. BW

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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