Bezirk will Eigentümer nicht zur Sanierung des Gasometers zwingen
Die Euref AG des Berliner Immobilienentwicklers Reinhard Müller ließ zwar Termine für Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt platzen, verwies jedoch auf die Existenz zweier unterschiedlicher Gutachten zur Vorgehensweise bei der Instandsetzung. Beide Gutachten kämen laut Euref zu dem Schluss, dass die Statik des 78 Meter hohen Gasometers nicht beeinträchtigt sei, belegten allerdings auch, dass mit einer Sanierung des alten Niedrigdruckgasbehälters Anfang 2017 begonnen werden müsse.
Das Bezirksamt hat 2014 gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Sanierung ausgelotet - mit dem Ergebnis, dass eine behördliche Anordnung "ungeeignet" und "rechtlich angreifbar" sei.
In ihrer Antwort auf eine Bürgeranfrage der Kunsthistorikerin Dörte Döhl im Februar erklärte Stadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne), der Eigentümer habe nachgewiesen, dass er fortlaufend, wenn auch nicht immer sofort erkennbar für alle, die Vorbereitung der Sanierung betreibe und Schäden beseitigt habe. Er habe glaubhaft gemacht, dass keine unmittelbare Gefahr für das Denkmal bestehe. Schon aus Mangel an Personal und finanziellen Mitteln könne der Bezirk eine behördliche Anordnung nicht erlassen.
Bezirksamt und Landesdenkmalamt halten den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über Umfang und Zeitraum einer Sanierung des Gasometers für geeigneter. Dazu hat sich die Euref AG grundsätzlich bereit erklärt.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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