Richterin will Räumungsklage für Integrationszentrum aussetzen
Schöneberg. Atempause für „Harmonie“: Das Landgericht Berlin will die Räumungsklage gegen das Integrationszentrum aussetzen.
Die Verhandlung am 20. Juli dauerte nur dreißig Minuten. Dann erklärte die zuständige Richterin, der Argumentation von Hans-Eberhard Schultz folgen zu wollen. Der Harmonie-Anwalt hatte vorgetragen, die Räumungsklage müsse so lange ruhen, bis das Verfahren um das Vorkaufsrecht entschieden ist, das der Bezirk Tempelhof-Schöneberg für das Haus Katzlerstraße 11 ausgeübt hat. Gegen die Ausübung dieses Vorkaufsrechts hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) Klage eingereicht. Wann darüber entschieden wird, ist bisher nicht abzusehen.
Die BIMA hatte im März 2015 vier Häuser in der Großgörschen- und Katzlerstraße an einen privaten Investor meistbietend verkauft, darunter auch das Haus, in dem der Verein "Harmonie" seine Räume hat. Viele Bewohner, Unternehmen und soziale Einrichtungen protestierten gegen den Verkauf. Der Bezirk meldete sein Vorkaufsrecht zugunsten eines Berliner Wohnungsunternehmens an. Es soll die Häuser in einem Milieuschutzgebiet mit Unterstützung des Senats zum Verkehrswert erwerben. Zum 29. Februar war "Harmonie" gekündigt worden. Der Verein wehrte sich. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit Paragraph 28 des Baugesetzbuches. Er regelt das Vorkaufsrecht. Weiter verwies die Richterin auf die öffentliche Erklärung des Bezirksamtes, dem Verein „Harmonie“ nicht kündigen, sondern am Ort halten zu wollen.
Gewinnt der Bezirk gegen die BIMA, ist die Räumungsklage des womöglich nur vorübergehenden Eigentümers, der Formica GbR, ohnehin obsolet. Der Vertreter der Klägerseite will sich erneut zur Sache schriftlich äußern. Das Landgericht gibt in zwei Wochen seine endgültige Entscheidung bekannt.
Harmonie-Anwalt Schultz sprach nach dem Termin von einem „ersten, wichtigen Erfolg auf dem steinigen Weg bis zur endgültigen Klärung“. Larissa Neu, Geschäftsführerin des Vereins, sagte, sie habe den Glauben an den Rechtsstaat nicht verloren. Die Gerechtigkeit habe gesiegt. KEN
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