Luxussanierung ausgeschlossen
Schöneberg. Mit der Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungserklärung durch den Käufer der Immobilie Hauptstraße 149 und 149A sind die Mieter in 16 Wohnungen vor „energetischen Luxussanierungen und Umwandlung in Wohneigentum geschützt“, so Stadtentwicklungsstadtrat Jörn Oltmann (Grüne). Abwendungserklärungen wie das Vorkaufsrecht der Kommune kommen in Milieuschutzgebieten zum Zuge. „Wir werden auch künftig jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau prüfen, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt. Auch das Inkrafttreten des Mietendeckels ändert hieran nichts“, so Stadtrat Oltmann. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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