Bezirk erhält zwei soziale Erhaltungsgebiete
Milieuschutz für die Altstadt

Das dunkel umrandete Milieuschutzgebiet "Altstadt/Neustadt" hier in der groben Übersicht.  | Foto: Bezirksamt
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  • Das dunkel umrandete Milieuschutzgebiet "Altstadt/Neustadt" hier in der groben Übersicht.
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Spandau bekommt mit der „Altstadt/Neustadt“ und der „Wilhelmstadt“ seine ersten zwei Milieuschutzgebiete. Bevor sie formell festgesetzt werden, sollen tiefergehende Analysen folgen.

Das Bezirksamt hat auf Vorlage von Baustadtrat Frank Bewig (CDU) die Aufstellung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) für die „Altstadt/Neustadt“ und die „Wilhelmstadt“ beschlossen und am 5. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Somit können laut Bezirksamt nun geplante Bauvorhaben für bis zu 12 Monate zurückgestellt werden. Die Milieuschutzgebiete umfassen rund 3200 Häuser mit 30.000 Wohnungen und 44.000 Mietern. In der „Altstadt/Neustadt“ gehören Stresow und der Kiez um die Schönwalder Straße dazu, in der Wilhelmstadt der Kiez rund um die Pichelsdorfer Straße.

Milieuschutz schon länger gefordert

Die Milieuschutzgebiete sind erstmal aber nur vorläufig. Bevor sie offiziell festgesetzt werden, sollen weitere Analysen folgen. Das Bezirksamt will damit ab dem Spätsommer Gutachter beauftragen. Dazu gehört auch eine Haushaltsbefragung. Sollte sich der Bedarf bestätigen und die Schutzgebiete festgelegt werden, könnten aufwendige Modernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. „Soziale Verhaltungsverordnungen sind geeignet, teure Luxusmodernisierungen zu verhindern“, erklärt Frank Bewig, „sie sind jedoch kein wirksamer Schutz, um Mieter vor Mieterhöhungen und damit langfristig auch vor Verdrängung zu bewahren“. Im Zusammenspiel mit den zahlreichen Wohnungsbauvorhaben sei Spandau aber auf einem guten Weg, den angespannten Wohnungsmarkt in allen Mietsegmenten zu entlasten. Vorausgegangen ist dem Bezirksamtsbeschluss ein „Grobscreening“. Das hatte untersucht, ob es in Spandau Kieze gibt, in denen Mieter wegen Sanierung oder Umbau verdrängt werden könnten. „Für die beiden Gebiete lagen ausreichend Verdachtsmomente vor“, so Bewig. Politisch gewollt sind Milieuschutzgebiete in Spandau schon länger, vor allem von SPD, Grünen und den Linken, die das Grobscreening 2017 in der BVV beantragt hatten. Anfang 2018 hatte sich auf Vorschlag der Grünen wie berichtet ein Runder Tisch zum Milieuschutz gegründet, organisiert vom AMV. Auch der Stadtentwicklungsausschuss hat über Milieuschutzgebiete intern lange beraten. In Spandau wurden seit 2011 bis heute 1903 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Von Januar bis Mai 2019 waren es 43 Wohnungen, davon 17 in der Neustadt und 14 in der Wilhelmstadt.

Das Milieuschutzgebiet "Altstadt/Neustadt" umfasst laut Amtsblattveröffentlichung konkret das Wohngebiet zwischen Neue Bergstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Havel, Obermeierweg, Schürstraße, Freiheit, Stresowstraße, Grenadierstraße, Grunewaldstraße, Ruhlebener Streaße, Havel, S-Bahntrasse, Nauener Straße, Zeppelinstraße, Spekteweg, Hohenzollernring, Borchertweg, Askanierring und Schönwalder Straße.
In der "Wilhelmstadt" ist es das Gebiet zwischen Ruhlebener Straße, Havel, Götelstraße, Tharsanderweg, Plathweg, Südpark, Am Südpark, Weverstraße, Seeburger Straße, Krumme Gärten, Seeckstraße, Seeburger Straße, Johannastraße, Lazarusstraße, Päwesiner Weg, Bullengraben, Kleingartenanlage Am Grünhofer Weg, Grünhofer Weg, Altonaer Straße, Elsflether Weg und Brunsbütteler Damm.

Das dunkel umrandete Milieuschutzgebiet "Altstadt/Neustadt" hier in der groben Übersicht.  | Foto: Bezirksamt
Die Ausmaße des Milieuschutzgebietes "Wilhelmstadt" auf einen Blick.  | Foto: Bezirksamt
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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