Vollzug ausgesetzt
Spandau. Gaststätten, Clubs, Spielhallen oder Bordelle, die teilweise seit 14. März 2020 ganz oder die meiste Zeit seither geschlossen waren, müssen zumindest nicht befürchten, dass ihre Betriebserlaubnis demnächst abläuft. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat der Bezirk Spandau klargestellt, dass die bisherigen "Erlöschensfristen" bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Nach geltenden Verordnungen endet die Erlaubnis für einen Betrieb, wenn er ein Jahr nach dem Erteilen noch immer nicht aufgenommen wurde, beziehungsweise ein Jahr lang ruht. Die Frist kann aber aus wichtigen Gründen verlängert werden. Corona und seine Auswirkungen seien natürlich als solche zu werten, erklärte das Spandauer Ordnungsamt. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit für die Betroffenen sei die Verlängerung "angemessen und zielführend". Ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung ist ebenfalls zulässig. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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