Aufhebungsvertrag

Beiträge zum Thema Aufhebungsvertrag

Jobs und Karriere

Aufhebung des Arbeitsvertrages

Trennen sich Arbeitnehmer und -geber und vereinbaren den Aufhebungsvertrag per E-Mail, ist das ungültig. Erforderlich ist vielmehr die Schriftform, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Die elektronische Form ist in diesem Fall per Gesetz ausgeschlossen. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 30.06.15
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