KINDESWOHLGEFÄHRDUNGEN ERKENNEN UND HANDELN
Erzieher*innen der Kitas haben für die ihnen anvertrauten Kinder einen Schutzauftrag.
Erzieher*innen der Kitas haben für die ihnen anvertrauten Kinder einen Schutzauftrag. Dieser Schutzauftrag ergibt sich aus §8 SGB VIII. Im Zusammenhang mit diesem Schutzauftrag stellen sich viele Erzieher*innen folgende Fragen:
Was bedeutet dieser Schutzauftrag für Erzieher*innen der Kitas?
Wie können sie Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen?
Wie kann eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt werden?
Welche Schritte müssen Erzieher*innen tun, wenn sie Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung wahrnehmen?
Und wie sind die gesetzlichen Grundlagen?
All diese Fragen werden bei dieser eintägigen Fortbildung am 13.11.2019 diskutiert und beantwortet. Dabei wird methodisch zwischen fachlichen Inputs, Diskussionen und praktischen Übungen mit Fallbeispielen abgewechselt.
Referentin: Ute Paul (Dipl. Soz. Päd./ Mediatorin/ Supervisorin/ insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz nach §8a)
Dauer: 09:00 bis 16:00 Uhr
Ort: pme Familienservice GmbH, Flottwellstr. 4-5, 10785 Berlin (1.OG)
Preis: 199,- Euro / Vorteilspreis für VKMK Mitglieder: 99,- Euro
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.