Kältehilfe im Bezirk ist mit 115 Plätzen am Limit

Anfang November hat die Kältehilfeperiode begonnen. Schätzungsweise gibt es zurzeit etwa 10 000 wohnungslose Menschen in der Stadt. Viele davon leben permanent auf der Straße. Dagegen ist die Zahl der Kälteschlafplätze verschwindend gering.

In Tempelhof-Schöneberg stehen nach Auskunft des Bezirksamtes aktuell gerade mal 115 Plätze zur Verfügung. „Weitere Plätze für die Kältehilfe konnten im Bezirk trotz intensiver Bemühungen nicht akquiriert werden“, so die zuständige Sozialstadträtin Jutta Kaddatz (CDU). Neben 15 von der Kirchengemeinde zum Guten Hirten zur Verfügung gestellten Plätze sollen auch in diesem Jahr wieder 100 Plätze im Hangar 4 des ehemaligen Flughafens Tempelhof bereitgestellt werden.

Das ist zwar nicht mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein, aber: „Damit deckt der Bezirk als einer von zwölf Bezirken allein 11,5 Prozent aller in Berlin angestrebten 1000 Plätze für die Kältehilfe ab. Rein rechnerisch liegen wir damit deutlich über 8,3 Prozent bei einer gleichmäßigen Verteilung auf zwölf Bezirke und leisten einen hohen Beitrag zur Versorgung“, erklärt Stadträtin Kaddatz auf eine Große Anfrage der Linken in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).

Die Sache hat allerdings einen Schönheitsfehler: Obwohl die Kältehilfeperiode schon seit Anfang November läuft, stehen die Plätze noch nicht wie geplant zur Verfügung. Das liegt laut Kaddatz aber nicht in der Verantwortung des Bezirksamts. „Vielmehr sind diverse Abstimmungsprobleme zwischen dem bisherigen Betreiber und etwaigen künftigen Betreibern die Ursache“, so die Stadträtin. Und bezogen auf den ehemaligen Hangar stellt Kaddatz fest, „dass gemäß einer Einschätzung des Gesundheitsamts, nahezu gleichlautend zur Kältehilfeperiode 2016/2017, maximal 100 Plätze unter Wahrung der Mindestanforderungen infrage kommen können“ und das überdies die Hangars ja nicht leerstehen, sondern für verschiedene Zwecke wie zum Beispiel als Ankunftszentrum, zur Flüchtlingsunterbringung oder als Lagerfläche genutzt werden. Insgesamt ist nicht davon auszugehen, dass die Unterbringungskapazitäten unter Beachtung der Mindesterfordernisse erweitert werden können.

Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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