Überbrückung beantragen
Lichtenberg. Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler aller Branchen können ab sofort die Überbrückungshilfe IV beantragen, informiert das Bezirksamt. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen coronabedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis März 2022 anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Dazu zählen auch Personalkosten, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen. Die Überbrückungshilfe IV kann unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Prüfende Dritte sind zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum endet am 30. April. Nähere Informationen gibt es im Büro für Wirtschaftsförderung bei Sabine Holfeld unter Telefon 902 96 43 30 oder sabine.holfeld@lichtenberg.berlin.de. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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