Weiterhin keine Gebühren
Pankow. Zur Unterstützung der gastronomischen Betriebe hat das Bezirksamt Pankow beschlossen, auch für das zweite Kalenderhalbjahr 2022 die Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten zu erlassen. Trotz der erheblichen Lockerungen, die nach den strikten Corona-Beschränkungen in Kraft traten, bleibt die wirtschaftliche Situation der Gastronomie weiterhin problematisch. Viele Lokale leiden noch immer unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Deshalb erhebt das Bezirksamt Pankow auch für das zweite Halbjahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgartenflächen. Das heißt, dass für das Herausstellen von Tischen, Sitzgelegenheiten und Stehtischen keine Gebühren fällig werden. Dies betrifft alle Neuanträge sowie bereits genehmigte Schankvorgärten. Allerdings muss die Sondernutzung trotzdem beantragt werden. Eine Sondernutzung ohne Antrag ist nicht zulässig, da eine Prüfung der örtlichen Situation zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlich sei, teilt das Bezirksamt mit. Anträge an das Straßen- und Grünflächenamt sind per E-Mail an sondernutzung@ba-pankow.berlin.de zu richten. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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