Bezirksamt muss Mieter*innen vor Verdrängung und Privatisierung ihres Wohnraums schützen
Vorkaufsrecht in der Seelingstraße 29 ausüben
Das Wohnhaus in der Seelingstraße 29 mit 18 Mietparteien wird verkauft. Das Haus liegt im Milieuschutzgebiet „Klausenerplatz“. Dadurch obliegt es dem Bezirk gemäß §24 Abs. 1 Nr.1 BauGB, das kommunale Vorkaufsrecht geltend zu machen und dieses zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens oder einer Genossenschaft auszuüben. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Linksfraktion am Donnerstag das Bezirksamt auf, für die Seelingstraße 29 das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben.
Dazu erklärt Niklas Schenker, Co-Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Wohnen:
„Für den Kauf der Wohnungen wird ein hoher und spekulativer Preis bezahlt. Es ist anzunehmen, dass ein neuer Eigentümer mit verschiedenen Mitteln versuchen wird, die Altmieter*innen zu verdrängen. Nur durch die Rekommunalisierung der Wohnungen werden die Mieter*innen in der Seelingstraße 29 dauerhaft vor Verdrängung geschützt. Der Grüne Baustadtrat Schruoffeneger hat in den letzten Jahren kein besonderes Engagement für den Mieterschutz im Bezirk gezeigt – jetzt muss sich das ändern.
Unsere Wohnungen und Kieze sind kein Betongold, sondern Lebensraum. Wohnraum ist keine Ware. Wir wollen den gemeinwohlorientierten Wohnungssektor ausbauen, um die Kontrolle über den Wohnungsmarkt zurück zu gewinnen.“
Autor:Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf aus Charlottenburg-Wilmersdorf | |
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