Hilfe für Gastronomen
Heizpilze sind wieder erlaubt
Heizpilze in der Gastronomie sind über den Winter erlaubt. Der Bezirk will damit die wegen Corona in ihrer Existenz bedrohten Gastwirte unterstützen. Doch es gibt auch Regeln.
Nach Reinickendorf gestattet nun auch Charlottenburg-Wilmersdorf seinen rund 2500 Kneipen und Restaurants den Einsatz von Heizpilzen für die Außengastronomie. Eingesetzt werden dürfen die Geräte im Herbst und Winter. Geduldet werden sie bis Ende März 2021.
Der Bezirk will so die Gastwirte unterstützen, damit sie auch in der kalten Jahreszeit Gäste unter Pandemiebedingungen bewirten können. Die Heizpilze müssen zwar nicht extra beantragt werden, doch es gibt Regeln. So dürfen gasbetriebene Heizpilze laut Bezirksamt nicht auf überdachten Sonderflächen aufgestellt werden – wegen des Brandschutzes. Ordnungsstadtrat Arne Herz (CDU) appelliert aber ausdrücklich an die Gastronome, lieber klimaschutzfreundliche Geräte zu benutzen, also elektrische statt gasbetriebene. Außerdem müssen die Wärmestrahler auf dem Oberstreifen stehen, nicht jedoch auf dem Unterstreifen. Der Unterstreifen ist der Teil eines Außenbereichs, der beispielsweise durch einen Radweg vom Restaurant abgetrennt ist.
Heizpilze sind seit 2009 in einer Reihe von Bezirken verboten. Umweltschützer kritisieren sie als umweltschädlich, weil sie so viel Kohlendioxid produzieren. Ihre Rückkehr wird jetzt aber wieder diskutiert, damit die Gastronome in der Corona-Krise über den Winter kommen können. Stadtrat Herz kündigte an, sich gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga für eine möglichst berlinweite Regelung einzusetzen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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