BVV streitet über den Kampf gegen Ferienwohnungen
Fast zehn Prozent Preissteigerung bei Neuvermietung - "für jeden, der sich hier im Bezirk gerade eine Wohnung suchen muss, ist das eine Katastrophe", schlägt die SPD-Verordnete Carolina Böhm Alarm. Schätzungsweise 12 000 illegale Ferienwohnungen gebe es in Berlin. Unterkünfte, die man durch die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder dem Wohnungsmarkt zuführen könnte. Und da in Charlottenburg-Wilmersdorf bereits 1250 Wohnungen durch Anzeigen und Selbstanzeigen festgestellt wurden, sieht Böhm hier noch reichlich Potenzial. Sie wirft der zuständigen Stadträtin Dagmar König (SPD) vor, sie schöpfe hier ihre Möglichkeiten nicht genügend aus.
Hingegen sieht König ihr vierköpfiges Team im sehr begrenzten Rahmen seiner Möglichkeiten im Soll. Andere Bezirke hätten noch nicht einmal Personal eingestellt. Und ihre Kollegen - allesamt fachfremde Kräfte - seien mit großem Engagement dabei, "zu lernen, wie man Bescheide korrekt schreibt".
Zur Eindämmung der Mietsteigerung müsse man aber auf anderen Ebenen ansetzen.
"Das wirksamstes Mittel gegen Mietpreissteigerung", sagt König, "ist Wohnungsbau auf vernünftigem Niveau." Rückendeckung erhält sie von Parteifreund Arne Herz: "Die Vorstellung, dass eine Stadträtin die Mieten in Berlin signifikant senken kann, ist lächerlich."
Sehr wohl in der Verantwortung sieht das Bezirksamt Stadtentwicklungsstadtrat Marc Schulte (SPD). Wenn man in einer bestimmten Zeit nicht auf einen gemeldeten Fall reagieren könne, werde die Zweckentfremdung rechtens: "Man hätte plötzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung."
Als wichtigen Baustein für ein politisches Eingreifen in die Mietpreisspirale nennt Schulte das Aushandeln in städtebaulichen Verträgen. Hier gebe es aber oft Konflikte mit anderen Wünschen, die man gegenüber dem Investor geltend macht. Will man eine kulturelle Nutzung durchsetzen, ökologische Aspekte oder günstige Mieten? Alles auf einmal sei kaum einzufordern.
Inspiration sieht Schulte bei der Stadt Hamburg, wo einmal wöchentlich ein Baurecht-Gremium zusammentritt. Dabei schauen sich Experten alle Verkäufe an und entscheiden, ob man ein Vorkaufsrecht geltend macht. "Wenn die Stadt Hamburg einen Plan nicht in Ordnung findet" sagt Schulte, "dann kauft sie das Grundstück und entscheidet selbst."
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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