Vorstoß beim Umgang der Verwaltung mit Geflüchteten auf Initiative der FDP - Wohnortprinzip anstatt Geburtsdatenprinzip!
Die FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf hat erfolgreich in der Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag zur Änderung im Umgang mit Geflüchteten durchgesetzt.
Zukünftig sollen in Fragen der Zuständigkeiten für Geflüchtete die Bezirke nach dem Wohnorts- statt dem Geburtsdatenprinzip verfahren. Die FDP möchte, dass die Bezirksämter verantwortlich sind, in denen der Geflüchtete auch wohnt. Dies fördert auf vielen Ebenen die Integration und verteilt die Zuständigkeiten für die Geflüchteten gleichermaßen auf alle Bezirke.
Bisher wird die Zuständigkeit für die Unterbringung der Geflüchteten in den Bezirken je nach Geburtsdatum des Geflüchteten vergeben und nicht nach Wohnort. Dies führt zu einer sehr ungleichen Verteilung der Verwaltungsaufgaben und teils langen Odysseen für die Betroffenen. Das Wohnortprinzip hat den Vorteil, dass die Geflüchteten kürzere Wege zu den Ämtern haben und dass Unterkünfte auch ordentlich überprüft werden können. Auch der Zugang zu öffentlichen Trägern ist damit schneller gewährleistet. Es kommt nicht zu einseitigen Belastungen, wie derzeit v. a. im Bezirk Mitte, welches aufgrund der Geburtsdatenregelung ein Drittel aller Geflüchteten unterbringen muss.
Der Bezirksverordnete Maximilian Rexrodt hierzu: „Als FDP sind wir froh, ein humaneres System für Geflüchtete zu schaffen, welches die Integration von Geflüchteten in vielen Aspekten erleichtern wird und die Verwaltungsaufgaben und deren Kosten auf alle zwölf Bezirksämter gerecht verteilt.“
Der Bezirk muss sich nun gegenüber den anderen Bezirken und dem Senat für eine Änderung der Verfahren einsetzen.
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