Nicht betrunken aufs Rad: Rechtsexperten wollen Promillegrenze senken
Auch für Radfahrer hat die Rechtsprechung eine Promillegrenze festgelegt. Ab 1,6 Promille gilt derzeit die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer. Für Autofahrer liegt der Wert bei 1,1 Promille. Wer mit solch hohen Alkoholpegeln erwischt wird, begeht eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht oder zeigt, dass er sein Fahrzeug nicht mehr sicher durch den Verkehr führen kann, kann sogar schon viel früher rechtlich belangt werden. Das gilt für Autofahrer genau wie für Radfahrer. Rechtsexperten des Verkehrsgerichtstags haben nun gefordert, dass die Grenze von 1,1 Promille künftig auch für Radfahrer gelten soll. Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen hätten gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von groben Fahrfehlern auftritt, schreiben sie in einer Mitteilung. Deshalb sprechen sie sich für eine Änderung des Bußgeldtatbestands aus. Wer auf dem Fahrrad mit einem Wert ab 1,1 Promille erwischt wird, mache sich dann strafbar auch wenn er keinen Unfall baut oder sich auffällig im Straßenverkehr verhält.
Diese Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer ist auch nach Ansicht des ADFC Berlin nötig. Bei einem Wert von 1,6 Promille könnten vor allem Menschen, die nicht an Alkohol gewöhnt sind, weder ihr Fahrrad aufschließen und besteigen, noch damit fahren. Bernd Zanke vom ADFC Berlin bezeichnet die Promillegrenze als Gefahrenwert, seiner Meinung nach würden mit einem niedrigeren Promillewert auch die Unfallzahlen sinken. Es ist ein Irrglaube in der Bevölkerung, dass man alkoholisiert noch gut Radfahren kann, sagt Zanke.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.