Verwirrung um Bürgeranfragen
Kritik am Regelwerk der Bezirksverordnetenversammlung

Bürger haben unter anderem das Recht, dem Bezirksamt in der monatlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Fragen zu stellen. Dafür stehen zu Beginn jeder Sitzung maximal 45 Minuten zur Verfügung.

Das Fragerecht wird von den Bürgern rege in Anspruch genommen. In der laufenden Wahlperiode seit Ende 2016 kamen 59 Anfragen auf die Tagesordnung der BVV. Das waren pro Sitzung mehr als zwei.

Doch das Verfahren ist nicht ganz einfach. Diese Erfahrung machte kürzlich unser Leser Hans Joachim Fricke. Er wollte etwas  zu Gefahren für Radfahrer im Bezirk und Vorhaben zu deren Beseitigung wissen. Diese Fragen gab er am 3. Oktober in dem dafür vorgesehenen Formular auf der Internetseite der BVV auf http://asurl.de/144k schriftlich ein und erwartete auch eine schriftliche Beantwortung.

„Einwohneranfragen werden ausschließlich mündlich beantwortet und zwar in der Sitzung der BVV“, erläutert BVV-Vorsteherin Kathrin Henkel (CDU). Zugelassen seien Themen, die Bezug zur aktuellen Bezirkspolitik haben und öffentlich behandelt werden sollen. Im konkreten Fall habe auch geklärt werden müssen, ob es sich um eine Anfrage oder eher um eine Eingabe oder Beschwerde handelte. Hierfür gibt es ein eigenes Eingabefeld auf der Webseite. Die Fragen wurden schließlich vom BVV-Büro als Beschwerde eingestuft und zur Beantwortung an den zuständigen Verkehrsstadtrat Johannes Martin (CDU) weitergegeben und am 19. November – rund eineinhalb Monate spater – beantwortet.

In der Zwischenzeit hatte sich Fricke über die lange Bearbeitungszeit geärgert und eine Anfrage zum Umgang mit Bürgeranfragen nachgeschoben. Er stellte sie am 11. November, vier Tage vor der BVV-Sitzung. Das war zu spät, um sie noch berücksichtigen zu können. „Wir brauchen immer eine Woche Vorlauf, um die Zulässigkeit oder Zuständigkeit der Anfragen zu klären und den Stadträten Zeit zur Vorbereitung ihrer Antworten einzuräumen“, erläutert Henkel.

Immerhin hatte Fricke eine Antwort auf seine Beschwerde und auf seinen Wunsch hin auch schriftlich bekommen. „Da kann man genauer nachlesen und muss sich nicht auf sein Gedächtnis verlassen“, sagt er. Er wünscht sich zudem, dass auf der Webseite des Bezirksamtes die Regeln für Einwohneranfragen leichter verständlich erklärt werden.

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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