Ausparken mit Weitsicht
Nach dem Ausparken dürfen Autofahrer auf den ersten 30 Metern den fließenden Verkehr nicht behindern. Kommt es dabei zu einem Unfall, trifft sie die Schuld. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München weist der Deutsche Anwaltverein hin (Az.: 344 C 8222/11). In dem Fall blieb eine Autofahrerin erfolglos mit ihrer Begründung, der betreffende Unfall habe sich nicht beim Ausparken ereignet, sondern als sie schon auf der Straße war. Die Richter wiesen die Klage ab, weil die Frau nicht nachweisen konnte, bereits 30 Meter zurückgelegt zu haben.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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