Falsche Umweltplakette
Autokäufer dürfen einen Gebrauchtwagen mit falscher Umweltplakette zurückgeben. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az: I-22 U 103/11) hervor, auf die der ADAC hinweist. Wenn zum Beispiel auf der Windschutzscheibe eine grüne Plakette klebt, obwohl dem Wagen nur eine gelbe oder rote zusteht, liege eine "stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung" vor, für die ein pauschaler Haftungsausschluss nicht gelte. Allerdings darf der Verkäufer bei der Rücknahme die gefahrenen Kilometer verrechnen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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