Langzeitparkende Fahrräder: Schrott darf entsorgt werden
Irgendwo abgestellte, schrottreife Räder werden nach einer gewissen Zeit von der Kommune einkassiert. Ein nur geparktes, nicht aber aufgegebenes Rad, darf hingegen nicht weggeräumt werden.
"Es gibt keine begrenzte Parkdauer für gebrauchstüchtige Fahrräder", erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club.
Doch durch Wind und Wetter wird das Rad nicht besser. "Ist ein Fahrrad nur noch Schrott, darf es entfernt werden", sagt Huhn. Dabei gibt es objektive Merkmale, doch grundsätzlich ist es eine Einzelfallentscheidung. Fehlen der Sattel und ist der Reifen platt, muss das Rad noch nicht aufgegeben worden sein, wie Huhn sagt. Schließlich könnte der Sattel nur geklaut worden sein.
Häufig bringen die Kommunen Banderolen an, um die herrenlosen Räder zu identifizieren. Auf ihnen steht eine Frist, bis wann das Rad abgeholt werden soll. Nur Räder, die nach ihrem Gesamtbild vom Eigentümer zurückgelassen worden sind, dürfen eine Banderole bekommen. Die Kommune darf die Schrotträder dann entsorgen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.