Reparatur nach Unfall
Nach einem fremdverschuldeten Unfall lassen Autofahrer die Reparatur am besten schnell erledigen. Andernfalls können sie unter Umständen nicht mit einer Entschädigung dafür rechnen, dass sie ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Selbst wenn ein Geschädigter den Werkstattbesuch nur kurze Zeit vertagt, beweist er damit, dass er das Auto gar nicht nutzen wollte. Dadurch entfällt sein Anrecht auf einen Nutzungsausfall, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervorgeht, auf das der ADAC hinweist (Az.: 261 C 55/11).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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