Mieter muss Schnee schippen
Wer in seinem Mietvertrag zum Schneeräumen verpflichtet wird, muss er sich auch daran halten. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum hin. Pflicht des Mieters ist es dann, durch seinen Winterdienst dafür zu sorgen, dass niemand durch Schnee oder Eis verletzt wird. Sonst muss er Schadenersatz leisten. Aber auch der Vermieter hat Pflichten: Er ist im Schadenfall nur dann vor einer Haftung geschützt, wenn er den Mieter genau instruiert und dessen Arbeit stichprobenartig kontrolliert hat. Die Kosten für Streumittel sowie für einen externen Winterdienst können Hausbesitzer grundsätzlich auf die Mieter umlegen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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