EU-weite Grenzwerte beachten
Seit kurzem dürfen Sonnenbänke eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut nicht mehr überschreiten. Die Geräte müssen entsprechend einer EU-Regelung gekennzeichnet sein. Darauf weist die Deutsche Krebshilfe in Bonn hin.Wichtig sei auch, dass Personal vor Ort ist, das ungefragt auf mögliche Nebenwirkungen der UV-Strahlung hinweist. Es sollte Menschen mit besonders heller und empfindlicher Haut nicht auf die Sonnenbank lassen. Außerdem muss am Bräunungsgerät eine Warnung vor möglichen akuten Haut- und Augenschäden, vor vorzeitiger Hautalterung und vor einer erhöhten Hautkrebsgefahr zu finden sein. Ebenso sollte es einen Hinweis darauf geben, dass Medikamente und Kosmetika die Empfindlichkeit der Haut erhöhen und bestimmte Hauttypen nicht künstlich bräunen sollten. Darüber hinaus ist die maximale Nutzungsdauer bei Erstbestrahlung ungebräunter Haut angegeben. Das Gerät sollte sich bei Überschreiten der maximalen Bestrahlungsdauer automatisch abschalten und einen Notabschalteknopf haben.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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