Beschäftigte sind nicht unfallversichert
Was viele nicht wissen: Haben Arbeitnehmer in der Mittagspause einen Unfall, sind sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf weist Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, hin. Denn Arbeitnehmer gingen in der Pause rechtlich gesehen "eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten" nach. Etwas anderes kann gelten, wenn sich in der Pause eine "besondere Betriebsgefahr realisiert". Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Angestellte nur deshalb in die Pause gehen, weil es am Arbeitsplatz sehr heiß ist, da die Klimaanlage nicht funktioniert. Das hätten sie üblicherweise nicht gemacht - der Unfall wird also der Arbeit zugerechnet und ist deshalb versichert.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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