Kündigung wegen Krankheit
Arbeitgeber können eine Kündigung wegen Krankheit in vielen Fällen nicht durchsetzen. Es ist in erheblichem Maße ein Abwägen im Einzelfall, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Entscheidend ist, dass die Prognose für den weiteren Krankheitsverlauf schlecht ist und ob Arbeitgeber erwarten dürfen, dass Mitarbeiter in Zukunft in erheblichem Umfang krank sind. Dafür wird der Blick in die Vergangenheit gerichtet. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander mindestens jeweils mehr als sechs Wochen krank gewesen ist. Und dann kommt es immer noch auf die Umstände im Einzelfall an. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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