Langsam arbeiten und heimlich rauchen: Wann Mitarbeitern Ärger droht
Witzig oder bloß richtig dämlich? Immer wieder riskieren Mitarbeiter viel Ärger, weil sie sich nicht korrekt verhalten. Im schlimmsten Fall bekommen sie die Kündigung.
Eine kleine Auswahl, was Arbeitnehmer dringend unterlassen sollten:
• Wenn am Arbeitsplatz einheitliche Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, dann gilt das auch für Details. So darf ein Arbeitgeber zum Beispiel darauf bestehen, dass die einheitliche Dienstkleidung nicht durch Unterwäsche mit Blümchenmuster gestört wird, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 TaBV 15/10) im Fall einer Mitarbeiterin der Fluggastkontrolle.
• Nichts überstürzen, ist ein gutes Motto. Wer allerdings extrem langsam arbeitet, riskiert seinen Job. Der Arbeitgeber müsse das nicht akzeptieren, urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 2 Ca 254/04). In dem Fall hatte eine Kreisverwaltung einer Architektin gekündigt, die trotz mehrerer Abmahnungen auch nach 96 Arbeitstagen mit dem geforderten Gutachten nicht fertig geworden war – 40 Tage hatte ihr Arbeitgeber für die Aufgaben als realistisch eingeschätzt.
• Heimlich die eine Raucherpause einzulegen, kann großen Ärger geben: Wer regelmäßig zur Pause in den Raucherraum geht, ohne wie in dem Betrieb vorgeschrieben, vorher "auszustempeln", darf fristlos gekündigt werden. So entschied das Arbeitsgericht Duisburg (Az.: 3 Ca 1336/09).
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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