Optimiertes Zwischenzeugnis
Ein Arbeitnehmer kann sein Zwischenzeugnis berichtigen lassen, wenn die Grußformel nicht eindeutig ist. Das ist dann der Fall, wenn die Formel "Glück für die Zukunft" gebraucht wird. Denn dieser Ausdruck lasse sich so deuten, dass der Arbeitnehmer in Zukunft Glück nötig habe. Außerdem darf in einem Zwischenzeugnis die Beurteilung nicht in der Vergangenheitsform geschrieben sein. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 15 Ca 8058/10). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall war eine Mitarbeiterin mit dem von ihr erbetenen Zwischenzeugnis nicht einverstanden. Vor Gericht war sie mit ihrem Berichtigungswunsch erfolgreich.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare