Sex am Arbeitsplatz nicht akzeptabel
"Das stört die betriebliche Ordnung und ist nicht akzeptabel", sagte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Eine Kündigung hält sie dagegen für unwahrscheinlich. "Normalerweise wird der Arbeitgeber es beim ersten Mal bei einem Warnschuss belassen." Das gelte zumindest für einverständlichen Sex zwischen Kollegen.Nach einer veröffentlichen Umfrage des Magazins "Playboy" hatte jeder fünfte Mann (22 Prozent) schon Sex am Arbeitsplatz. Rund ein Drittel von ihnen (34 Prozent) gab an, Sex mit einer gleichgestellten Kollegin gehabt zu haben, 15 Prozent mit einer Vorgesetzten.
Bei rund jedem Fünften (18 Prozent) war die Sexpartnerin eine Auszubildende oder Praktikantin. In diesem Fall kann selbst einmaliger Sex zur sofortigen Kündigung führen: "Das ist eine krasse Verletzung der Fürsorgepflicht und geht überhaupt nicht", erklärte Oberthür. Ein Rauswurf drohe vor allem dann, wenn der Lehrling noch minderjährig ist. Denn ähnlich wie beim Lehrer-Schüler-Verhältnis stehe der Ausbilder im Verdacht, ein Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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