Sprengmeister haben einen gefährlichen Job
Die offizielle Bezeichnung dieser zivilen Fachkräfte lautet Sprengberechtigte. Um diese Bezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Katalog von Anforderungen erfüllt werden. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind laut Jürgen Schroer vom Deutschen Sprengverband in Netphen bei Siegen die wichtigsten Voraussetzungen.Für die Ausbildung gibt es keine geregelte Lehrzeit. Wer Sprengmeister werden möchte, muss zunächst einmal mindestens 21 Jahre alt sein. Bevor er sich für den Lehrgang anmelden kann, muss er außerdem als Sprenghelfer eine Zeit bei einer Spezialfirma arbeiten und sich auf diese Art und Weise das praktische Grundwissen erwerben. Schließlich muss er sich von den Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
"Die Ausbildung erfolgt in Grund- und darauf aufbauenden Sonderlehrgängen", informiert Jörg Rennert, Geschäftsführer der Dresdner Sprengschule. In dem einen Lehrgang geht es dann etwa um die Sprengung von Bauwerken, im nächsten um die von Großbohrlöchern und im dritten um Sprengungen in Steinbrüchen oder Schneefeldern.
Für jeden Umgang mit Brisantem verlangen die Behörden Bescheinigungen über erfolgreich absolvierte sprengtechnische Lehrgänge. Heike Gottschalk, zuständig für die sprengtechnischen Lehrgänge des Kreises Siegen-Wittgenstein, nennt die Breite des Kursangebots. "Von allgemeinen Sprengarbeiten und Böllerschießen bis hin zu Großbohrlochsprengung oder Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen."
"Die Ausbildung umfasst sowohl die Vermittlung theoretischer als auch praktischer Kenntnisse", erklärt Rennert. Der Verdienst eines Sprengmeisters richtet sich nach seinen Arbeitsaufgaben. Branchenkenner bezeichnen mehr als 3500 Euro monatlich als realistisch. "Doch Jobs sind dünn gesät", kommentiert Schroer die Lage. Muss man im Umgang mit Sprengstoff Angst haben? "Nein", antwortet Schroer, "nur Respekt."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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