Suche nach Berufsanfängern
Arbeitgeber sollten in Stellenanzeigen lieber nicht nach "Berufsanfängern" oder "Young Professionals" suchen. Die Formulierungen können als Indiz für eine Diskriminierung ältere Bewerber interpretiert werden. Dann läge eine Verletzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes vor. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 8 AZR 429/11). Im schlimmsten Fall müssen Arbeitgeber benachteiligten Bewerbern Schmerzensgeld zahlen. Stellenanzeigen sollten deshalb immer möglichst neutral formuliert sein, rät der DIHK.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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