Teilzeit früh anmelden
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Das gilt zumindest dann, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Allerdings muss der Angestellte seinen Arbeitgeber mindestens drei Monate im Voraus darüber informieren, dass er seine Arbeitszeit reduzieren möchte. "Der Chef soll Zeit haben, seinen Betrieb entsprechend zu organisieren", erklärt Oberthür. Nur im Ausnahmefall kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Das gilt etwa dann, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Als Beispiel nennt Oberthür eine Störung des Betriebsablaufs.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz zum Nachlesen im Internet unter http://asurl.de/x6.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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