Ein Wirt in Kreuzberg stellte jetzt Verbotsschilder auf

Berlin. Zum Sommer in Berlin gehört Straßenmusik. Die wird aber manchmal auch als Lärmbelästigung empfunden. In der U-Bahn ein Mann mit Trommel, auf dem Platz davor zwei Frauen mit Gitarre und auf der Terrasse vom Italiener nebenan ein Trompeter – der Sommer in Berlin ist voller Straßenmusik. Jedes Genre, jede Tonlage und auch jedes musikalische Können sind vertreten.

Genau so unterschiedlich wie die Musiker sind auch die Ansichten der Zuhörer über die Beschallung im öffentlichen Raum. So sind die einen froh über die Gratiskonzerte. Andere dagegen sind genervt und sprechen manchmal sogar von Belästigung. So wie unlängst ein Wirt in Kreuzberg, der extra Verbotsschilder aufstellte. Dabei gibt es für Straßenmusiker in Berlin klare Regeln, wann, wo und wie lange sie spielen dürfen.
Die unterscheiden sich zwar von Bezirk zu Bezirk, doch die Ordnungsämter haben ein gemeinsames Rundschreiben zur Hand. Das besagt, dass Straßenmusiker keine Genehmigung brauchen, wenn sie nicht mit einer größeren Zahl von Leuten auftreten, nur von 8 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr musizieren und außerdem nicht so laut sind, dass eine Lärmbelästigung entsteht. Ab welchem Pegel Lärmbelästigung beginnt, muss aber im Einzelfall entschieden werden. Gibt es Streit darüber, rücken die Mitarbeiter der Ordnungsämter an.
Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf mit vielen Cafés und vielen Touristen sehen in der Straßenmusik aber kein großes Lärmproblem. „Auf öffentlichen Plätzen ist das schon in Ordnung. Bürgerbeschwerden gibt es zwar immer wieder mal, aber das sind Einzelfälle“, sagt der zuständige Stadtrat Marc Schulte.
Wie Mitte hat es sich Charlottenburg-Wilmersdorf mit der Lautstärke noch ein wenig einfacher gemacht. Denn beide haben elektrische Verstärker verboten. In anderen Bezirken sind sie dagegen mit entsprechender Genehmigung erlaubt.

Jana Tashina Wörrle / jtw
Autor:

Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg

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