Sorge um den Milieuschutz
Stadtrat kritisiert Gerichtsentscheidung
Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berliner Vorkaufsrechtpraxis von Häusern in Milieuschutzgebieten stößt auch in Mitte auf Kritik. Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) spricht von einem „schweren Schlag für den Bezirk“.
Das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren immer wieder von seinem Vorkaufsrecht für Wohnhäuser Gebrauch gemacht. Die bisherige Praxis zum Milieuschutz ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht rechtens. Demnach dürfe ein solches Vorkaufsrecht nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte, entschied das Gericht Anfang November.
Das stößt auch in Mitte auf Kritik. „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Schlag für den Bezirk Mitte, Berlin und alle deutschen Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, wenn es darum geht, die Verdrängung von sozial schwachen Mieterinnen und Mieter abzubremsen“, kommentiert Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe das Urteil. In Mitte würden 40 Prozent der 385 000 Einwohner in Milieuschutzgebieten leben, vor allem in alten gründerzeitlichen Quartieren im Wedding und Moabit. „Werden Häuser verkauft, konnten die Bezirke durch Vorkauf und durch Abwendungsvereinbarungen die Aufteilung der Häuser mit dem Ziel des Verkaufs einzelner Wohnungen verhindern oder um 20 Jahre verschieben“, so Gothe weiter. Dem Bezirk werde damit ein wirksames Mittel genommen, um die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte zu bremsen. Der Stadtrat hofft nun, dass die „neuen Regierungsparteien mehr für Berliner Mieter tun“.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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