Erst jeder sechste Hund
Übergangsfrist für Eintrag ins Zentralregister endet am 30. Juni

Hundehalter müssen ihre Vierbeiner bis zum 1. Juli in einem zentralen Hunderegister gebührenpflichtig anmelden. | Foto:  Dirk Jericho
  • Hundehalter müssen ihre Vierbeiner bis zum 1. Juli in einem zentralen Hunderegister gebührenpflichtig anmelden.
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Nach dem verschärften Hundegesetz müssen Hundehalter seit 1. Januar ihre Tiere im neuen Hunderegister gebührenpflichtig anmelden.

Die für das umstrittene Register zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz weist darauf hin, dass die Übergangsfrist zur Anmeldung am 30. Juni abläuft. Bisher haben erst rund 21.000 Halter ihre Hunde auf dem Onlineportal eingetragen. Das ist nur jeder sechste Hund im Vergleich zu den Tieren, die bei der Finanzverwaltung wegen der Hundesteuer angemeldet sind. Die zusätzliche Registrierung kostet pro Hund 17,50 Euro (online) oder 26,50 Euro (telefonisch). Wer seinen Hund nicht registrieren lässt und ab 1. Juli erwischt wird, könnte mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro rechnen.

Gegen den Registrierungszwang regt sich seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung Widerstand. Die FDP will das „überflüssige Hunderegister“ kippen. Dass die Hunde bereits beim Finanzamt registriert sind, lässt die Senatsverwaltung aber nicht gelten. „Eine Übernahme der einzelnen Halterdaten aus dem Bestand des Finanzamts ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich – daher muss ein eigenes Hunderegister aufgebaut werden“, teilt die Pressestelle von Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) mit.

Jarasch begründet die Registrierungspflicht damit, dass man Hunde und ihre Halter so leichter identifizieren könne, etwa wenn scheinbar halterlose Hunde aufgefunden werden. Die Senatsverwaltung will so auch Daten „zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen“ sammeln, wie es heißt. Zweck des Hunderegisters sei es, „einen möglichst vollständigen Überblick über alle Hunde, ihre Verteilung auf die Bezirke, ihre Rassen und auch über Auffälligkeiten im Verhalten zu erlangen, um auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können – sei es über den Bedarf an Auslaufflächen, sei es zum Schutz vor Beißvorfällen“, so Behörde.

Eine Online-Petition gegen das Zentrale Hunderegister haben über 19.000 Halter unterschrieben. Es sei „völlig überflüssig und soll nur wieder Geld in die Berliner Kasse spülen“, heißt es dort. Wer sich bisher nicht an die Regeln gehalten hat, wird sein Tier auch nicht im neuen Hunderegister anmelden, meinen einige der Kommentatoren auf der Petitionsseite. Bei den Finanzämtern seien bereits alle relevanten Daten über den Hund (Rasse, Geschlecht, Alter, Farbe und Chipnummer) erfasst. Insofern sei das neue Register nichts weiter als eine doppelte Registrierung.

Weitere Informationen zur Registrierung gibt es auf hunderegister.berlin.de.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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