Leistungen abrechnen
Pflegebedürftige sollten Leistungen lieber selbst mit der Pflegekasse abrechnen. Trotz bürokratischem Aufwand sollten sie dies nicht aus der Hand geben, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einige professionelle Betreuungsdienste lassen Kranke eine Abtretungserklärung unterschreiben, um selbst mit der Kasse abzurechnen. Doch dadurch könnten Pflegebedürftige nicht mehr mitentscheiden, welche Leistungen sie erstattet bekommen und welche sie selbst bezahlen wollen. Seit der Pflegereform von 2008 können Versicherte wählen, wie sie Pflegegeld und Kosten für eine Betreuung - zum Beispiel eine Nachtpflege - kombinieren möchten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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