Unfallpolicen können sich auszahlen

Eine Unfallversicherung kann im Ernstfall die finanziellen Folgen für Betroffene mindern. | Foto: Andrea Warnecke
  • Eine Unfallversicherung kann im Ernstfall die finanziellen Folgen für Betroffene mindern.
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Ein Sturz beim Sonntagsspaziergang und schon ist ein Arm gebrochen. Versichert sind solche Unfälle in der Freizeit nicht.

"Der gesetzliche Unfallschutz gilt nur während der Arbeit und auf dem Weg dorthin", erläutert Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Bei Stürzen zu Hause oder beim Sport hilft nur eine private Unfallversicherung.

"Diejenigen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, brauchen in aller Regel nicht auch noch eine private Unfallversicherung", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung der Beruf nur noch zum Teil ausgeübt werden kann. "Eine private Unfallversicherung kann aber eine Möglichkeit sein für jene, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung entweder nicht leisten können oder bereits zu alt dafür sind, um aufgenommen zu werden."

Doch ab wann zahlt eine private Unfallversicherung überhaupt? "Die Kernleistung der Unfallversicherung, die Invaliditätsleistung, gibt es dann, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht", erläutert GDV-Sprecherin Jarosch. Eine ganze Reihe von Leistungen werden aber schon viel eher erbracht. Dazu gehören je nach Vertrag Rettungs- und Bergungskosten etwa nach einem Skiunfall oder Reha-Leistungen. "Diese Leistungen gibt es gleich nach einem Unfall - und zwar unabhängig davon, ob er dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich zieht", sagt Jarosch.

"Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten Verbraucher unbedingt auf einen leistungsstarken Tarif achten", rät Michael Nischalke von der Stiftung Warentest. Im Fall einer Vollinvalidität sollte dem Versicherungsnehmer eine Summe von 500 000 Euro zugesichert werden. "Die Summe klingt hoch", räumt Nischalke ein. Bedacht werden muss aber, dass von dem Geld unter Umständen etwa das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut oder eine Pflegekraft engagiert werden muss.

Ebenfalls wichtig: "Schon bei einem Prozent Invalidität sollten Leistungen fällig werden", sagt Nischalke. Er rät von Verträgen, bei denen erst ab einer Invalidität von 20 oder sogar 50 Prozent Geld fließt, ab. Bei Vertragsabschluss sollten Verbraucher einen Tarif mit Progression wählen. In diesem Fall klettert die Versicherungsleistung bei einem bestimmten Grad der Invalidität überproportional nach oben.

Was für die private Unfallversicherung spricht: "Sie gilt", sagt Jarosch, "nicht nur bei Unfällen in der Freizeit, sondern rund um die Uhr, also auch am Arbeitsplatz." Die wichtigsten Leistungen gibt es dabei zusätzlich zu denen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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