Freibeträge der Kinder nutzen
Eltern können Steuern sparen, wenn sie Kapitalvermögen an ihre Kinder verschenken. Denn Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. So können Kinder 2014 einen Freibetrag von 9191 Euro beanspruchen, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben. Dieser setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag in Höhe von 8354 Euro, dem Sparer-Pauschbetrag über 801 Euro und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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