Geschäftsessen absetzen
Ausgaben für Geschäftsessen können nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Angaben auf der Rechnung stimmen und vollständig sind. Genannt werden müssen Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Die Rechnung wird grundsätzlich auf den Namen des steuerpflichtigen Unternehmers ausgestellt, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt hat (Az.: X R 57/09). Selbstständige und Freiberufler dürfen in der Regel bis zu 70 Prozent des Rechnungsbetrages als Betriebsausgaben geltend machen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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