DAS ÄNDERT SICH 2021
Von Altersvorsorge bis Zinsen – Was Verbraucher im neuen Jahr erwartet
Auch das Jahr 2021 bringt viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Vorhaben und Neuregelungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.
Altersvorsorge. Bis 25 787 Euro können Rentenbeiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, ansetzbar sind davon 92 Prozent (im Vorjahr 90 Prozent).
Arbeitsmittel. Büromöbel und Technik bis zu einem Nettoeinkaufspreis von 1000 Euro (bisher 800 Euro) können jetzt sofort abgesetzt werden, ansonsten muss über mehre Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Baukindergeld. Familien, die bis zum 31. März eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag für die ersten eigenen vier Wände bekommen, können eine Förderung von 10 000 Euro pro Kind erhalten. Details bei der KFW-Bank unter https://bwurl.de/15x4.
Behindertenpauschbeträge. Die Freibeträge sind doppelt so hoch wie bisher und werden bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) bewilligt. Die Fahrtkostenpauschale beträgt 900 Euro (ab Grad 80 oder ab Grad 70 und Merkzeichen G) oder 4500 Euro (bei Merkzeichen aG, H, Bl, TBl). Details: https://bwurl.de/15xd.
Bemessungsgrenzen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen liegt sie bei monatlich 7100 Euro (West) oder 6700 Euro (Ost), für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 4837,50 Euro/Monat. Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt bis 5362,50 Euro/Monat.
Digitalradio. Seit 21. Dezember 2020 verkaufte Radios müssen digitale Hörfunk-Frequenzen des Standards DAB+ empfangen und wiedergeben können. Das gilt auch für in Neuwagen eingebaute Radiogeräte.
EEG-Umlage. Eine leichte Senkung von bisher 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde entlastet die Stromrechnung dieses Jahr um wenige Euro.
Ehrenämter. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 Euro. Der Steuerfreibetrag für Übungsleiter wird von 2400 auf 3000 Euro angehoben.
Einwegplastik. Einweggeschirr aus Plastik, Wegwerfteller und -becher aus biobasierten Materialien sowie Fast-Food-Verpackungen und Getränkebecher aus Styropor dürfen EU-weit ab Juli nicht mehr produziert werden. Der Abverkauf von Lagerbeständen bleibt zulässig.
Elektroautos. Eine Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge sowie Umrüstungen bis Ende 2025 wird bis Ende 2030 gewährt. Die Zahlung einer Kaufprämie von bis zu 9000 Euro ist noch bis Ende 2025 geplant.
Energieeffizienzklassen. Elektrogeräte wie Fernseher, Lampen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte und Waschmaschinen werden ab März neu klassifiziert. Auf den neuen Etiketten findet sich auch ein QR-Code, über den etwa per Smartphone weitere Produktinformationen abgerufen werden können.
Elterngeld. Für Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren werden, soll es Verbesserungen wie längerer Bezug bei Frühgeborenen oder Lockerung der Teilzeitarbeit geben.
eRezepte. Ab Juli gibt es das elektronische Rezept mit digitaler Signatur. Auf Wunsch können sich gesetzlich Versicherte die verordneten Medikamente über eine App auf ihrem Smartphone anzeigen lassen.
Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag (gilt auch als Existenzminimum) wird um 240 Euro auf 9744 Euro (19 488 Euro für Verheiratete) angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert.
Grundrente. Langjährig Versicherte, die eher wenig verdient haben, sollen finanziell besser dastehen als jene, die nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Ansprüche werden im Laufe des Jahres automatisch geprüft und rückwirkend ab Januar gezahlt. Details unter https://bwurl.de/15x9.
Hartz IV. Für Alleinstehende wird der Regelsatz (Bedarfsstufe 1) um 14 auf 446 Euro/Monat, in Regelbedarfsstufe 2 auf 401 Euro/Monat angehoben.
Homeoffice. Für 2020 und 2021 soll es eine Pauschale von fünf Euro pro Tag, bis zu 600 Euro im Jahr, geben. Damit könnte die heimische Arbeitsecke als Werbungskosten in der Corona-Krise abgesetzt werden.
Inkasso. Bereits bei Erstkontaktierung des Schuldners müssen Inkassodienstleister über Auftraggeber, Vertragsdetails und zu erwartende Kosten bei Zahlungsverzug informieren. Auch sollen die Nebenkosten bei Forderungen von bis zu 50 Euro künftig niedriger ausfallen.
Kfz-Steuer. Für alle Neuzulassungen von Pkw mit Verbrennungsmotor orientiert sich die Steuer stärker am CO₂-Ausstoß. Infos gibt es beim Zoll auf https://bwurl.de/15wi.
Kindergeld. Monatlich gibt es 15 Euro pro Kind mehr, für die ersten beiden Kinder sind das je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro im Monat. Der Kinderfreibetrag steigt um 288 Euro auf 5460 Euro.
Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen (mindestens 900 Euro Monatsbrutto; bei Alleinerziehenden 600 Euro) erhalten bis zu 205 Euro pro Monat und Kind, das sind 20 Euro mehr als bisher.
Kindesunterhalt. Der Mindestunterhalt (Nettoeinkommen bis 1900 Euro) für Trennungskinder wurde je nach Altersstufe um bis zu 20 Euro angehoben. Details in der Düsseldorfer Tabelle unter https://bwurl.de/14ol.
Klimaschutz-Abgabe. Für jede Tonne Kohlendioxid (CO₂) kassiert der Staat in diesem Jahr 25 Euro, innerhalb von fünf Jahren steigt der CO₂-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Mobilität und Heizen mit fossilen Brennstoffen wird somit deutlich teurer.
Krankenkassenwechsel. Künftig ist der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse bereits nach 12 Monaten möglich, bislang galt eine sogenannte Bindefrist von 18 Monaten.
Krankenschein. Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU) wird vom Arzt ab sofort elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Patienten müssen den "gelben Schein" nicht mehr selbst verschicken. Ab 2022 soll auch der Arbeitgeber die AU bei der Krankenkasse abrufen können.
Kurzarbeitergeld. Die Bezugsdauer mit Entgelterhöhung ab dem vierten und ab dem siebten Monat wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bereits im Jahr 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis Ende 2021.
Maklerkosten. Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühren. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbst genutztem Wohneigentum nicht mehr.
Masern. Kita- und Schulkinder sowie das Personal der Einrichtungen müssen bis spätestens 31. Juli einen entsprechenden Impfschutz nachweisen.
Mindestlohn. Zum 1. Januar wird er von 9,35 auf 9,50 Euro/Stunde angehoben, zum 1. Juli auf 9,60 Euro/Stunde. Bis 2022 ist eine Anhebung auf 10,45 Euro geplant. Für einzelne Branchen (wie Handwerk, Pflege) gelten höhere Mindestlöhne. Die Mindestausbildungsvergütung wird auf 550 Euro/Monat angehoben.
Minijobs. Hierfür werden weiterhin höchstens 450 Euro im Monat gezahlt. Durch die Anhebung des Mindestlohns reduziert sich aber die monatliche Arbeitszeit auf 47,37 Stunden und ab Juli auf 46,87 Stunden, ansonsten wird der Job sozialversicherungspflichtig.
Öffentlicher Nahverkehr. Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) werden viele Tickets teurer. So steigen beispielsweise die Preise für Einzelfahrausweise Berlin AB um zehn Cent auf drei Euro, das ABC-Ticket kostet künftig statt 3,60 nun 3,80 Euro und die AB-Tageskarte verteuert sich um 20 Cent auf 8,80 Euro. Die Monats- und Jahrestickets werden aber nicht teurer.
Onlineshopping. Für Kartenzahlungen im Internet wird die starke Kundenauthentifizierung, etwa eine ans Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer (TAN), zur Pflicht. Bislang genügte die Prüfziffer der Kreditkarte.
Patientenakte. Gesetzliche Krankenkassen bieten elektronische Patientenakten (ePA) an. Patienten können entscheiden, ob sie eine ePA wünschen, welche Daten aufgenommen werden und wer darauf Zugriff hat.
Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Entfernungskilometer auf dem Weg zur Arbeit bleibt es bei 30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale auf 35 Cent.
Personalausweis. Eine neue ID-Card kostet für Personen über 24 Jahre künftig 37 statt 28,80 Euro. Dafür wird ein biometrisches Passfoto von einem zertifizierten Fotografen benötigt. Ab August werden auf den neuen Ausweisen zudem zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Pflegepauschbetrag. Er wird pflegenden Angehörigen bereits gewährt, wenn der Gepflegte mindestens Pflegegrad 2 (bisher erst ab PG 4) hat. Bei PG 2 sind 600 Euro, bei PG 3 1100 Euro, bei PG 4 oder PG 5 oder Hilflosigkeit 1800 Euro pauschal ansetzbar.
Rentenanpassung. Zum 1. Juli sollen zumindest die Rentenbezüge im Osten um 0,7 Prozent angepasst werden. Eine endgültige Entscheidung über die jährliche Anpassung will die Regierung im Frühjahr treffen.
Solidaritätszuschlag. Die Freigrenze wird von 972 auf 16 956 Euro der Steuerzahlung angehoben. Alleinstehende bis zu einem Jahresbrutto von 73 874 Euro müssen demnach keinen Soli mehr zahlen. Der Soli auf Kapitalerträge dagegen bleibt.
Spendenbescheinigung. Für Spenden bis 300 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung ist hier nicht mehr erforderlich.
Tabakwerbung. Vor Kinofilmen, die für Kinder und Jugendliche freigegeben sind, darf keine Tabakwerbung mehr gezeigt werden. Die Verteilung von Gratisproben auf Veranstaltungen ist verboten.
Umsatzsteuer. Sie wurde im zweiten Halbjahr 2020 vorübergehend gesenkt und steigt nun wieder auf 19 beziehungsweise sieben Prozent. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt bis mindestens 30. Juni ein Steuersatz von sieben Prozent (für Getränke 19 Prozent).
Weingesetz. Eine Herkunftspyramide auf dem Etikett soll Verbrauchern mehr Orientierung bieten. Je enger begrenzt die Herkunftsangabe, desto höher soll die Produktqualität sein.
Wohnungsbauprämie. Bis zu 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital pro Jahr werden künftig gezahlt. Die Einkommensgrenze der förderfähigen Bausparer wird auf 35 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.
Wohnungseigentumsgesetz. Es soll die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfachen. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Zinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird auch in diesem Jahr an ihren Leitzins von 0,0 Prozent festhalten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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