Gerechtes Urteil finden: Bewerbungen fürs Schöffenamt
Schöffinnen und Schöffen dringend gesucht: Wer sich für dieses vielseitige Ehrenamt interessiert, kann sich noch bis Ende des Monats beim Bezirksamt melden.
Als Schöffen oder Jugendschöffen können sich Männer und Frauen bewerben, die ihren Wohnsitz in Neukölln haben. Die Amtsperiode beginnt im kommenden Jahr und endet 2023. Einsatzorte sind das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten. Die Ehrenamtlichen nehmen an allen Entscheidungen des Gerichts während einer Hauptverhandlung teil. Sie haben dasselbe Stimmrecht wie Berufsrichter. Als Nicht-Juristen sollen sie mit ihrem Rechtsempfinden und ihrer Lebenserfahrung helfen, angemessene Urteile zu fällen.
Einige formale Voraussetzungen für das Schöffenamt gibt es: Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahren alt sein, einen deutschen Pass haben und ohne Vorstrafen sein. Bei Jugendschöffen wird außerdem eine erzieherische Befähigung vorausgesetzt. Darüber hinaus verlangt die verantwortungsvolle Aufgabe bestimmte Charaktereigenschaften. Die Ehrenamtlichen sollten unparteiisch und geistig beweglich sein und selbstständig denken.
Bewerber melden sich beim Bezirksamt Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin (Schöffen in spe richten ihr Schreiben an das Bezirkswahlamt, Jugendschöffen an die Abteilung Jugend und Gesundheit). Jeder kann sich zuvor auch beraten lassen unter 902 39 13 05, per E-Mail an: bezirkswahlamt@bezirksamt-neukoelln.de (Stichwort Schöffen) sowie unter 902 39 34 34 und an nicole.maertens@bezirksamt-neukoelln.de (Jugendschöffen).
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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