Instrument der Strafverfolgung hat sich bewährt
Ziel des Modells der 2010 verstorbenen Kirsten Heisig ist es, innerhalb weniger Wochen nach einem Vergehen eine Gerichtsverhandlung anzusetzen. Durch eine Vernetzung aller an einem Strafverfahren beteiligten Akteure landen jugendlichen Straftäter immer wieder vor demselben Polizisten, Staatsanwalt und Richter. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz untersuchte die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) das Neuköllner Modell als Instrument zur Bekämpfung von Jugendkriminalität. Die Ergebnisse stellte Thomas Heilmann am Mittwoch vor. Danach sanken zwar die Fallzahlen seit Einführung des Verfahrens von 2010 bis 2013 stetig von 372 auf 246 Fälle pro Jahr.
Den Rückgang der Fälle begründete Professor Dr. Claudius Ohder von der HWR in einer sehr unterschiedlichen Handhabung bei den einzelnen Polizeidirektionen: "Hier gibt es viele Umstände, die die Anwendung des Modells erschweren, wie den Schichtdienst." Eine Hauptverhandlung nach einer Strafanzeige findet beim Neuköllner Modell im Durchschnitt schon nach 57 Tagen statt, während dies bei normalen Verfahren 131 Tage dauert. Insgesamt zieht der Senator ein positives Fazit aus der Studie. Es sei kein Allheilmittel, aber ein kluges Instrument.
Der Senator betonte, dass das Modell nur für eine eng begrenzte Personengruppe überhaupt in Betracht komme, und zwar für jugendliche Straftäter von 14 bis 18 Jahren, die keine höhere Strafe als einen Arrest von vier Wochen oder andere erzieherische Maßnahmen zu erwarten haben. Anwendbar ist es beispielsweise in Fällen von einfachem Diebstahl, Beleidigung oder Ignoranz gegenüber polizeilichen Maßnahmen. Auf Intensivtäter, also auf Jugendliche, die schon mindestens vier Straftaten verübt haben, ist das Neuköllner Modell nicht anwendbar.
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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