Abmahnung statt Kündigung
Wollen Arbeitgeber einem Mitarbeiter fristlos kündigen, müssen sie ihn bei Fehlverhalten vorher abmahnen. Der Beschäftigte soll die Chance haben, sein Verhalten nach der Abmahnung zu ändern. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (Az.: 2 Sa 152/14). In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung geklagt. Der Mitarbeiter hatte einen Geschäftswagen zu privaten Zwecken genutzt, was...