Antrag online stellen
Genehmigung in Sachen Lärm gibt es jetzt unkomplizierter

Die Umweltämter bieten einen neuen Service an. Wer eine Ausnahmegenehmigung in Sachen Lärmschutz beantragen möchte, kann das nun auf elektronischem Weg erledigen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die Entwicklung des Antrags koordiniert.

Eine Ausnahmegenehmigung muss in aller Regel dann vorliegen, wenn jemand zwischen 22 und 6 Uhr oder sonntags für Lärm sorgt. Das betrifft zum Beispiel auf Veranstaltungen, Kneipenschankgärten, Dreharbeiten, aber auch Bauarbeiten zu. Bürger und Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, alle benötigten Unterlagen online einzureichen. Es ist aber auch weiterhin möglich, Anträge auf formlosen Weg schriftlich zu stellen.

Auch den Angestellten in den Umweltämtern erleichtert das digitale Verfahren die Arbeit. Bereits Ende vergangenen Jahres gab es deshalb für das Pilotprojekt den dritten Platz beim Wettbewerb „Berliner Verwaltungspreis“. Die Jury lobte den „intelligenten Einsatz medienbruchfreier Kommunikation mit den Antragstellenden“ und die damit verknüpfte „sichtbare Entlastung der Beschäftigten“.

Die Antragsformulare sind zu finden unter https://service.berlin.de/dienstleistung/325891/.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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