In Verwaltungssachen Recht sprechen
BVV sucht ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht
Wer hat Interesse, für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin beziehungsweise eines ehrenamtlichen Richters am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu kandidieren?
Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Auftrag, eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die Amtsperiode vom 19. August 2023 bis zum 18. August 2028 aufzustellen. Interessierte können sich bis 3. März bewerben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben. Bewerbungen sind mit der Post an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin, Möllendorffstraße 6, 10360 Berlin, zu senden. Die Bewerbung muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift sowie die aktuell ausgeübte Tätigkeit enthalten.
Ausgeschlossen von der Bewerbung sind Personen, die nicht das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen sowie Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Dazu gehören auch im öffentlichen Dienst und ehrenamtlich in der Verwaltung tätige Personen. Dazu zählen zum Beispiel Bürgerdeputierte und ihre Vertreter, in Sozialkommissionen Tätige oder auch Schiedsleute.
Die ehrenamtlichen Richter nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr und wirken bei mündlichen Verhandlungen sowie der sich anschließenden Beratung und Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter so aufbereitet, dass die Ehrenamtlichen im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitentscheiden können.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Es werden zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten aus dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht oder Sozialhilferecht verhandelt.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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