Im Namen des Volkes
Bewerber für Schöffenamt gesucht
Das Bezirksamt sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit als Schöffe.
Die Schöffinnen und Schöffen werden am Landgericht Berlin und am Amtsgericht Tiergarten eingesetzt. Sie nehmen an Hauptverhandlungen teil und haben das gleiche Stimmrecht wie die beteiligten Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Durch Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.
Interessierte für dieses Ehrenamt, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Pankow haben, können sich für das Schöffenamt beim Bezirkswahlamt Pankow in der Breite Straße 24A-26, 13187 Berlin bewerben. Nähere Informationen gibt es unter ¿902 95 24 00 sowie über den E-Mail-Kontakt schoeffen@ba-pankow.berlin.de. Über diese Kontakte erhalten sie auch ein ausführliches Merkblatt mit Informationen über das Schöffenamt sowie eine Bereitschaftserklärung. Auch für weiterführende Fragen steht das Team des Wahlamts gerne zur Verfügung. Eine Bereitschaftserklärung sowie das Merkblatt stehen zudem auch in den Pankower Bürgerämtern und auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow unter https://bwurl.de/18p1 zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich außerdem im Internet auf www.schoeffen.de und www.schoeffen-bb.de.
Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Alter von mindestens 25 und maximal 69 Jahren, gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen und ein Hauptwohnsitz im Bezirk Pankow. Neben diesen formalen Kriterien ist zu beachten, dass das verantwortungsvolle Amt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangen.
Eingereichte Bewerbungen werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Aus dieser wird die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht für die fünf Geschäftsjahre ausgewählt.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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