Wenn im Park das Licht ausbleibt
An wen können sich die Bürger mit einer Schadensmeldung wenden?
An wen können Bürger sich wenden, wenn in einer Grünanlage die Beleuchtung ausfällt?
Diese Frage treibt Berliner-Woche-Leserin Claudia Treppe um. Konkret geht es um den Ausfall der Beleuchtung im Park am Weißensee. Mehrere Wochen lang ging dort keine der Laternen an. Ihr Mann und sie hatten das Straßen- und Grünflächenamt darüber informiert. Aber lange Zeit tat sich nichts. Es gab nicht einmal eine Antwort aus dem Amt. Sie schlussfolgerten, dass der Weg einer Schadensmeldung durch die Anwohner offenbar nicht eindeutig geklärt ist. Bei Straßenlaternen ist es möglich, eine defekte Laterne online auf einem Stadtplan des Energieversorgers zu melden. Die Laternen im Park sind dort aber nicht registriert. Auf der Internetseite des Bezirksamtes gibt es zu diesem Thema auch keinen erkennbaren Ansprechpartner.
Auf Anfrage berichtet Nicole Holtz, Referentin für Pressearbeit und Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen), dass es sich beim Totalausfall der Beleuchtung im Park am Weißensee um Vandalismus am Dämmerungsschalter handelte. Der Schaden wurde inzwischen beseitigt.
Kein Online-Tool für bezirkliche Laternen
Die Referentin für Bürgerbeteiligung bestätigt, dass es für Beleuchtungen, die in bezirklicher Zuständigkeit sind, derzeit kein Online-Tool gebe, „obwohl das sehr hilfreich wäre, um eine eindeutige Ortsangabe zu erhalten, welche Leuchte defekt ist.“ Daher bleibt nur der bisherige Weg, den Defekt beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA) oder beim Ordnungsamt zu melden. Das SGA, dessen Kontakte sich auf www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt finden, meldet dann den Schaden an den zuständigen Bereich des Hochbauamtes, der dann für die Behebung zuständig ist. Da dieses Verfahren immer vom Funktionieren der Kommunikation zwischen den einzelnen Stellen abhängt, kann es zu Verzögerungen kommen, zum Beispiel, wenn jemand wegen Krankheit oder Urlaub nicht im Dienst ist. „Das SGA wird im Rahmen der nächsten Konsultation mit dem Hochbauamt/ Bauunterhaltung anfragen, ob das Verfahren verkürzt werden kann“, erklärt Nicole Holtz.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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