Bezirksamt verhängt Baustopps
Mangelhafter Vogelschutz
Bei Sanierungen oder Abrissarbeiten werden immer wieder Brutstätten zerstört. Das Bezirksamt hat darum jetzt mehrere Baustopps verhängt – zum Schutz der Vögel.
Die Zahl der Vögel, die an Gebäuden brüten, ist stark rückläufig. Selbst der berühmte Berliner Spatz zeigt sich seltener. Mehlschwalbe, Dohle und Rauchschwalbe gehören mittlerweile zu den bedrohten Vogelarten. Ein Grund ist der schwindende Lebensraum der Vögel in der Stadt. Fassadenarbeiten, Gebäudeabrisse und Neubauten machen es den gefiederten Untermietern schwer oder unmöglich, Schlupflöcher und Hohlräume für ihre Nester zu finden. Dabei stehen diese Lebensräume unter gesetzlichem Schutz.
Erst Ersatznistplätze nachweisen
dann weiter bauen
In Spandau hat das Umwelt- und Naturschutzamt nun vermehrt festgestellt, dass einige Bauherren dieses Recht ignorieren und Brutstätten zerstört werden. Deshalb musste das Fachamt allein in den vergangenen zwei Wochen fünf Mal einen Baustopp auf Baustellen aussprechen. Da diese Häufung auffällig war, wird nun auf den Baustellen in Spandau laut Bezirksamt vermehrt kontrolliert. Ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht bleibt dabei nicht folgenlos. „Erst, wenn die Bauherren sich um den Artenschutz gekümmert haben und nachweisen, dass neue oder Ersatzniststätten existieren, können sie weiterbauen“, heißt es aus dem Umwelt- und Naturschutzamt. Hinzu komme ein kostspieliges Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Eine Vorreiterrolle in Sachen Artenschutz bescheinigt das Amt hingegen einigen Wohnungsbaugenossenschaften. „Aufgrund ihres umfangreichen Gebäudebestands haben sie viel Potential und bringen auch Nisthilfen über das gesetzliche Maß hinaus an.“ Das Naturschutzrecht gelte aber auch für private Bauherren, also für Mehr- und Einfamilienhäuser. Mittlerweile würden die gängigen Hersteller von Nisthilfen auch denkmalgerechte und den Wärmedämmwerten genügende Einbausteine anbieten, so dass selbst nach der Sanierung historischer Fassaden Nistmöglichkeiten bestünden, informiert das Amt weiter.
Wichtig zu wissen: Der Schutz von Lebensräumen und Nistplätzen gilt das ganze Jahr über. Angewiesen sind darauf auch Schwalben, Mauersegler und der Hausrotschwanz.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.